ZEIT DEBATTE Tübingen: Der Break ins Finale

Datum: 3. Mai 2015
Redakteur:
Kategorie: Turniere, VDCH, ZEIT DEBATTE

Die Sieger der Halbfinals stehen fest: Das Finale der ZEIT DEBATTE Tübingen wird bestritten von dem Team Trostpflastersteine von der Berlin Debating Union Logo Streitkultur Tübingen(Stefan Torges, Julian Ohm und Pegah Maham) und dem „Team und Struppi“ aus Mainz (Sina Strupp, Nicolas Eberle und Christian Strunck). Als Fraktionsfreie Redner komplettieren Peter Giertzuch, Ruwen Fritsche und Alexander Hiller die Debatte. Neben den Chefjuroren Philipp Stiel und Tom-Michael Hesse jurieren Nikos Bosse, Mark Etzel und Stefan Kegel die Debatte. Alexander Ropertz präsidiert.

Daniil Pakhomenko, Allison Jones und Anna Mattes breakten zwar als Juroren, waren aber aufgrund der Zusammensetzung der Runden für die Halbfinals und das Finale gesperrt.

Im Halbfinale wurde folgendes Thema debattiert: 

Oskar Gröning arbeitete 1944 im KZ Auschwitz in der “Häftlingseigentumsverwaltung”. Zum Zeitpunkt der Auschwitz-Prozesse in den 60er Jahren galt Gröning als juristisch unschuldig, da er nicht direkt Beihilfe an einem Tötungsdelikt  geleistet hatte. Damals verlangten Ermittlungsbehörden und Gerichte, dass ein Täter eigenhändig im unmittelbarem Tötungsvorgang beteiligt war (z.B. etwa bei der Selektion an der Rampe). Erst 2011 fiel dieses Dogma mit dem Urteil des Landgerichts München gegen den früheren SS-Wächter John Demjanjuk. Jetzt genügte die nachweisliche Anwesenheit als SS-Mitglied im KZ, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Seither hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 30 Fälle identifiziert, die noch zur Anklage gebracht werden könnten. Der laufende Prozess gegen Oskar Gröning ist einer von ihnen. Soll darauf verzichtet werden, die identifizierten Fälle zur Anklage zu bringen?

Halbfinale 1

Regierung: Rubikonüberschreiter (Franziska Frese, Nicolas Friebe und Ruwen Fritsche)

Opposition: Trostpflastersteine (Stefan Torges, Julian Ohm und Pegah Maham)

FFR: Benedikt Kunz, Tobias Kube und Anne Gaa

Juroren: Stefan Kegel, Jan Ehlert, Willy Witthaut, Linda Schneller und Tom-Michael Hesse.

Halbfinale 2

Regierung: Schönrederei (Sabrina Effenberger, Julius Steen und Peter Giertzuch)

Opposition: Team und Struppi (Sina Strupp, Nicolas Eberle und Christian Strunck)

FFR: Alexander Hiller, Sven Schuppener und Alexander Labinsky

Juroren: Philipp Stiel, Marion Seiche, Elin Böttrich, Wiebke Nadler, Konrad Gütschow, Mark Etzel

 

Die Themen im Überblick:

VR1: Sollen Friedensnobelpreise wieder entzogen werden dürfen?

VR2: Sollen die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten auch für Versand- und Einzelhändler im Internet gelten?

VR3: Infoslide: In vielen Regionen in Deutschland haben sich lokale Bürgerwehren gebildet. Diese dürfen als normale Bürger nach geltender Gesetzeslage Gespräche mit Bürgern führen, in Notwehr handeln oder auch eine Verhaftung vornehmen, wenn sie einen Täter auf frischer Tat ertappen. Sie dürfen allerdings ansonsten keine Gewalt anwenden, sich nicht als Polizisten ausgeben und keine Ausweise kontrollieren. Einige Bundesländer arbeiten mit diesen Bürgerwehren zusammen, z.B. in dem sie diese weiterbilden, ehrenamtlich entlohnen und ihnen einheitliche Kleidung und Fahrzeuge geben. Sachsen hat den Bürgerwehren darüber hinaus weitere Kompetenzen wie die Ausweiskontrolle während des Streifegehens übertragen.Soll der Staat bundesweit mit lokalen Bürgerwehren zusammenarbeiten?

VR4: Soll der Präsident der EZB von allen Europäer*innen direkt gewählt werden?

VR5: Infoslide: 166 StGB: Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Soll der Blasphemieparagraph abgeschafft werden?

VR6: Soll der Staat beliebte Produktionen der Popkultur unterstützen, wenn diese im Gegenzug eine Normalität ohne klassische Rollenbilder darstellen?

HF: Oskar Gröning arbeitete 1944 im KZ Auschwitz in der “Häftlingseigentumsverwaltung”. Zum Zeitpunkt der Auschwitz-Prozesse in den 60er Jahren galt Gröning als juristisch unschuldig, da er nicht direkt Beihilfe an einem Tötungsdelikt  geleistet hatte. Damals verlangten Ermittlungsbehörden und Gerichte, dass ein Täter eigenhändig im unmittelbarem Tötungsvorgang beteiligt war (z.B. etwa bei der Selektion an der Rampe). Erst 2011 fiel dieses Dogma mit dem Urteil des Landgerichts München gegen den früheren SS-Wächter John Demjanjuk. Jetzt genügte die nachweisliche Anwesenheit als SS-Mitglied im KZ, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Mord zu erfüllen. Seither hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 30 Fälle identifiziert, die noch zur Anklage gebracht werden könnten. Der laufende Prozess gegen Oskar Gröning ist einer von ihnen. Soll darauf verzichtet werden, die identifizierten Fälle zur Anklage zu bringen?

hoe/ama

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