Auswahlverfahren DDM Chefjuroren 2019

Datum: 10. November 2018
Redakteur:
Kategorie: Ausschreibung, Turniere

Die Rederei hat mit den Planungen für die Deutschsprachige Debattiermeisterschaft 2019 in Heidelberg begonnen und – nach dem Beispiel vergangener Jahre – wurde eine Auswahlkommission zusammengestellt. Diese besteht aus Barbara Schunicht, Julius Steen, Andrea Gau und Jule Biefeld.
Bis zum 12. November können Eigenbewerbungen und Fremdvorschläge an auswahlkommission [at] rederei-heidelberg [dot] de gerichtet werden.

Hier ein Überblick über die Anforderungen, die sich von Seiten der Ausrichter und der Auswahlkommission an die zukünftigen Chefjuroren der DDM stellen, sowie eien kurze Skizzierung des Auswahlprozesses.

I. Auswahlprozess 

Es ist angestrebt, bis spätestens Mitte Dezember die endgültige Chefjury zu benannt zu haben. Der Entscheidung werden folgende Schritte vorausgehen:

1. Vorschlagsphase – diese läuft zum jetzigen Zeitpunkt

Man kann die Namen der Personen, die interessiert daran sind einen Chefjurorenposten auf der DDM zu übernehmen, per E-Mail an die Komision schicken. Bis zum 12. November können Bewerbungen und Vorschläge an auswahlkommission [at] rederei-heidelberg [dot] de gerichtet werden. Diese wird dieser Phase sowohl Selbst- als auch Fremdvorschläge annehmen. Mit Kandidaten, die von anderen vorgeschlagen wurden, wird dann unmittelbar Kontakt aufnehmen, um klarzustellen, ob diese ihre Nominierung annehmen wollen.

Ob jemand sich selbst bewirbt oder eine fremde Nominierung annimmt, wird keine Auswirkungen auf die Erfolgschance der Bewerbung haben.

2. Bewerbungs- und Feedbackphase

Nach Ende dieser Phase wird die Liste der Kandidaten veröffentlichen. Danach passiert zweierlei:

Einerseits werden die Kandidaten in dieser Phase einen entworfenen Bewerbungsbogen ausfüllen. Alle Fragen, die nicht notwendigerweise Aufschluss auf die Identität des Bewerbers geben, werden dabei zunächst anonym ausgewertet, also beurteilt, ohne Zugriff auf die Namen der ausfüllenden Person zu haben. 

Gleichzeitig wird von Seiten der Szene um Feedback zu den Kandidaten über einen Fragebogen gebeten. Im Lichte zahlreicher Probleme mit anonymem Feedback im Laufe der vergangenen Jahre hat die Kommission sich entschieden, solches nicht zuzulassen. Im Gegenzug wird das Feedback durch die Auswahlkommission streng vertraulich behandelt werden und weder an Dritte noch an die Bewerber weitergegeben. 

3. Entscheidungsphase 

Nach dem Ende der Bewerbungsphase wird auf Basis gesammelter Informationen eine Chefjury benannt. Die Kommission tendiert dabei zu einem Dreierpanel, ist aber auch offen dafür vier Personen zu benennen, wenn sich dies anbieten sollte. 

II. Anforderungen

Ein Chefjurorenposten auf der DDM ist eine verantwortungsvolle Position: CJ’s können Regeln verbindlich und unter Umständen mit Auswirkungen für die gesamte Saison auslegen und entscheiden durch ihre Vorarbeit, Themen und Jurorensetzung erheblich darüber mit, an wen am Ende der Titel des Deutschen Meisters verliehen wird.

In den vergangenen Jahren wurde die Liste der Anforderungen an die Chefjuroren der DDM immer länger. Obwohl die Professionalisierung in manchen Aspekten zu begrüßen war, führte sie allerdings auch zu einem Rückgang geeigneter Bewerbungen, da Kandidaten zunehmend unsicherer waren, ob sie sich einem mittlerweile sehr rigiden und zeitintensivem Anforderungskatalog gewachsen sehen

Dieser Entwicklung muss  entgegengewirkt werden und daher möchte die Kommisson folgendes betonen: Sie vertraut darauf, dass jede Chefjury, die sie letztendlich benennt, sich ihrer Verantwortung bewusst ist und ihren eigenen Ideen und Schwerpunkte in den Prozess einbringen wird. Daher beschränken sich die Anforderungen auf das Kerngeschäft des Chefjurierens:

(1) Bereitschaft, einen sorgfältigen Themensetzungsprozess sicherzustellen, an dessen Ende ausgeglichene und innovative Motions stehen. Explizit gewünscht von Seiten der Ausrichter ist dabei Sensibilität für mögliche Betroffenheit im Teilnehmerfeld.

(2) Ein Konzept zur Jurorensetzung und –förderung während des Turniers oder die Entwicklung dessen.

(3) Bereitschaft, das Regelwerk durchzusehen, ggf. in Absprache mit der OPD-Regelkommission zu überarbeiten und verbindlich für die Teilnehmer zu kommunizieren. 

(4) In der Kommunikation mit den Ausrichtern Verlässlichkeit und Teamfähigkeit.

Wie diese Anforderungen erfüllt werden – ob aus dem Fundus bereits vorhandener Maßnahmen oder durch das Umsetzen eigener Ideen – möchte die Auswahlkommission den Bewerbern überlassen.

jbi./cal.

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