BPS-Regelwerk 2026 – Vorstellung der Änderungen

Datum: Mar 4th, 2026
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Category: Jurieren, Mittwochs-Feature, VDCH

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10 Kommentare zu “BPS-Regelwerk 2026 – Vorstellung der Änderungen”

  1. Ruben (Hamburg/Hannover) says:

    Hallo ihr drei,
    Zunächst einmal vielen lieben Dank für eure Arbeit, viele Änderungen und auch die Stoßrichtung der Vereinheitlichung von Regelungen untereinander und mit dem internationalen Regelwerk finde ich sehr sinnvoll!
    Zu der Opting-Regelung bei Zwischenrufen habe ich aber das Gefühl, dass es nicht bis zum Ende gedacht wurde:
    Was passiert denn, wenn der Redner:die Rednerin nichts dazu äußert, ob Zwischenrufe erlaubt sind und die Jury versäumt nachzufragen? Dieser Fall wird sicherlich hin und wieder (oder auch häufiger) vorkommen und spätestens beim ersten Zwischenruf muss sich ein Chair überlegen, ob der Zwischenruf dann erlaubt ist und er gewertet werden muss (falls relevant). Wird er dann nicht unterbunden, hätte ich automatisch eine Opt-Out-Regelung, wird er unterbunden, wäre es eine Opt-In-Regelung. Ich denke, hier braucht es für solche Fälle eine eindeutige Regelung, zumal ich keinen Vorteil darin sehe, dass es keinen Default gibt, schließlich kann auch bei einem Default jeder ein- oder auswilligen.

    1. Inga (für die Regelkommission) says:

      Hallo Ruben,
      danke für die Nachfrage!
      Wir glauben, dass diese Situation wahrscheinlich sehr selten auftritt, die Ankündigung wird Routine und Chairs erinnern Redner*innen bei Bedarf daran, ihre Einwilligung/Ablehnung vor ihrer Rede zu äußern. Wenn der Chair das vergisst, gibt es auf Turnieren ja wahrscheinlich 10 andere Personen im Raum, die auf die fehlende Positionierung bezüglich Zwischenrufen hinweisen können (gerade als Redner*in der Gegenseite ist es ja auch in meinem Interesse, zu wissen, ob ich Zwischenrufe machen kann).
      Kommt es dennoch dazu, dass das verpasst wird, ist es Aufgabe des Chairs, situationsabhängig über den Umgang damit zu entscheiden. Das kann dann z.B. bedeuten, sich daran zu orientieren, wie die Redner*in auf den ersten Zwischenruf reagiert/ob sie als Reaktion darauf eine klare Präferenz äußert (ob sie z.B. als Antwort darauf sagt “sorry, bitte keine Zwischenrufe”), oder in der Rede “Zwischenrufe?” zu fragen (ähnlich zu “Positionierung?” bei Freien Reden in OPD). Da die Situation und Dynamik im Raum immer etwas anders ist, ist diese Entscheidung immer situationsabhängig.
      Aktuell halten wir es für sinnvoller, keine klare Norm im Regelwerk zu setzen – der Vorteil davon ist aus unserer Sicht, dass ein Default eher dafür sorgt, dass automatisch mehr Leute die Default-Option wählen. Dadurch wird es schwieriger/unwahrscheinlicher, sich gegen den Default zu entscheiden, da nur diese Entscheidung eine aktive Handlung erfordert; das macht es dann auch schwieriger zu erkennen, was die tatsächliche Präferenz der meisten Debattierenden bezüglich Zwischenrufen ist (auf der DDM 2024, die ein Opt-In-System hatte, haben wir drei z.B. sehr wenige Opt-Ins wahrgenommen, obwohl ja mehr als nur eine Handvoll Debattierende sagen, dass sie Zwischenrufe in BP grundsätzlich gut finden). In der Praxis würden wir schauen wie sich das ausspielt und zukünftigen Regelkommissionen empfehlen, das Regelwerk wenn notwendig anzupassen.

  2. Lukas Haffert says:

    Da die Ausrichter der DDM 2026 ja offenbar eine Art Rückschauband über die Entwicklung des Debattierens planen, ist vielleicht ganz interessant, dass das offizielle BP-Regelwerk der DDM 2010 sechs Seiten hatte und insgesamt 1.777 Wörter umfasste.

  3. Tim (Rederei) says:

    Auch von mir erstmal ein Dankeschön für eure Arbeit.
    Da ich nach etwas Pause am Wochenende mal wieder auf ein Turnier fahre habe ich den Artikel fleißig gelesen und muss sagen ich bin etwas verwirrt, wie ihr euch überlegt habt, dass wir jetzt Prinzipienargumente jurieren sollen, wenn Utilitarismus nicht der Default ist.

    Ich weiß gar nicht was im alten Regelwerk drinstand, aber aufjedenfall wurde ja so juriert, dass Utilitarismusargumente i.A die Debatte entschieden haben und andere Prinzipien nur kleine Add-ons von Teams waren. Ich kann mir vorstellen, dass es vielleicht durch diese Regeländerung mehr Prinzipienargumente geben wird.

    Zwei Fragen habe ich daher:
    1. Ich kann mich nicht erinnern, in der Vergangenheit erlebt zu haben, dass jemand Prinzipienargumente gegeneinander abgewägt hat. Ich weiß auch nicht wirklich, wie das gehen soll. Der Witz von Prinzipien ist doch, dass sie keine Letztbegründung haben oder?
    Wie kann man also eurer Meinung nach die Relevanz von Prinzipien gegeneinander abwägen ohne:
    A) einen Zirkelschluss zu erzeugen im Sinne von Utilitarismus ist relevanter, weil dann geht es mehr Menschen besser und
    B) Prinzip A ist relevanter als Prinzip B weil mehr Menschen das relevanter finden.

    2. Angenommen man kann Prinzipien abwägen ergibt sich für mich trotzdem eine Frage, wenn keine Abwägung stattfindet.
    Wenn bei einer Debatte, in der alle Teams Utilitarismusargumente machen Teams nicht gegeneinander abwägen (passiert ja nicht gerade selten) entscheide ich als Juror einfach selbst was meiner Meinung nach davon mehr Glück verursacht. Aber wie soll ich vorgehen bei 2 Prinzipien?
    A) Nach der Frage welches Team ihr Prinzip stärker erreicht? Oder
    B) welches Prinzip ich als Juror persönlich wichtiger finde (dann sind wir vermutlich wieder beim Utilitarismus Default)?

    1. Jonathan Krapp says:

      Also der Jurierleitfaden von 2022 (der seitdem ja auf allen Turnieren gültig sein sollte) ist da schon sehr explizit:

      “Sogenannte Prinzipielle Argumente erfordern keine Letztbegründung ihres Prinzips, um in der
      Lage zu sein, Jurierende zu überzeugen. Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie sind
      beispielsweise Prinzipien, die sich eines starken Konsenses in der westlich-liberalen
      Gesellschaft erfreuen, weshalb sie auch den Jurierenden wichtig sind. Die Notwendigkeit
      einer tiefergehenden Begründung der Relevanz eines solchen Prinzips entsteht dann, wenn
      das Prinzip in Konflikt mit anderen Prinzipien gerät. In diesem Fall werden Jurierende das
      Prinzip präferieren, dessen Wichtigkeit klarer – z.B. durch Analogien – aus der Argumentation
      der Teams hervorgegangen ist. Utilitarismus, also die Bewertung danach, wie viel Leid und
      Glück auf Basis einer Handlung entstehen, ist nicht der allgemeine Ausgangspunkt der
      Bewertung. Allerdings ist Utilitarismus intuitiv sehr zugänglich, weshalb seine Relevanz
      leicht zu begründen ist.”

      Ich finde es tatsächlich sehr schade, dass sich der Mythos, der Utilitarismus müsse in Debatten nicht begründet werden und wäre (selbst wenn er nicht in gleichem Maße begründet wird) anderen Prinzipien vorzuziehen, im Debattieren und insbesondere unter Jurierenden so hartnäckig hält. Selbstverständlich braucht man keine absolute letztbegründung, aber es ist schon Aufgabe der Teams in Debatten herauszustellen, warum Utilitarismus hier angewendet werden sollte.

      Man kann Prinzipien z.B. darüber abwägen, dem Panel zu erklären, warum wir in vielen anderen Situationen das gesetzte Prinzip über einen reinen Utilitarismus stellen (häufigstes Beispiel ist vermutlich, dass wir gesunden Menschen nicht ihre Organe entnehmen, um damit mehrere andere Kranke zu retten). Wenn ein Team mir zeigen kann, dass Prinzipien (wie etwa hier die körperliche Selbstbestimmung) sowohl relevant sind, als auch hier verletzt wären, wäre es in meinem Verständnis des Regelwerks erforderlich, dass andere Teams erklären, warum der utilitaristische Nutzen einer Maßnahme dies überwiegen sollte oder warum dieses Prinzip in Wirklichkeit nicht verletzt wird.

    2. Liam (für die Regelkommission) says:

      Lieber Tim,

      danke erstmal für die ausführlichen Fragen! Da uns hierzu nicht nur von dir Fragen erreicht haben, antworten wir etwas ausführlicher. Teilweise deckt sich das mit dem, was Jonathan in seinem Kommentar schon geschrieben hat, aber wir gehen noch ein wenig mehr ins Detail.

      1) Was ist eigentlich geändert worden?

      Was die Bewertung von Prinzipien angeht, haben wir nichts inhaltlich geändert. Am Ende von 4.1. gab es auch im alten Jurierleitfaden einen Abschnitt zu Prinzipiellen Argumenten. Dieser ist größtenteils unverändert geblieben – Prinzipien (sowohl Utilitarismus als auch andere) erfordern keine Letztbegründung; wenn sie in Konflikt zu anderen Prinzipien geraten (wenn also z.B. ein Team für Freiheit und ein anderes für Sicherheit argumentiert), sollten Teams die Wichtigkeit dieses Prinzips aber erklären. Die Änderungen, die wir an diesem Abschnitt vorgenommen haben, sind Folgende:

      1.1) Im alten Jurierleitfaden stand am Ende des Abschnitts Folgendes:
      “In diesem Fall werden Jurierende das Prinzip präferieren, dessen Wichtigkeit klarer – z.B. durch Analogien – aus der Argumentation der Teams hervorgegangen ist. Utilitarismus, also die Bewertung danach, wie viel Leid und Glück auf Basis einer Handlung entstehen, ist nicht der allgemeine Ausgangspunkt der Bewertung.”

      Dieser Passus ist nahezu unverändert; wir haben nur “z.B. durch Analogien” um “z.B. durch Analogien, Beispiele, Erklärungen” ergänzt.

      1.2) Wir haben den letzten Satz des Abschnitts geändert, der auf den Passus in 1.1) folgt:
      Jurierleitfaden 2022: “Allerdings ist Utilitarismus intuitiv sehr zugänglich, weshalb seine Relevanz leicht zu begründen ist.”

      Regelwerk 2026: “Das bedeutet insbesondere, dass im Konflikt zwischen einem utilitaristischen und einem nicht-utilitaristischen Argument beide Teams die Verantwortung haben, die Relevanz ihres Prinzips zu begründen, nicht nur das Team, das ein nicht-utilitaristisches Argument macht.”

      1.3) Zur Vollständigkeit der Änderungen, die wir am Abschnitt zu Prinzipiellen Argumenten vorgenommen haben, sei auch noch erwähnt, dass wir folgenden Satz gestrichen haben:
      “Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie sind beispielsweise Prinzipien, die sich eines starken Konsenses in der westlich-liberalen Gesellschaft erfreuen, weshalb sie auch den Jurierenden wichtig sind.”

      Diese Änderung resultiert aus der Streichung des Zusatzes “einer westlich-liberalen Demokratie” in der Definition der durchschnittlichen informierten Wähler*in – siehe dazu den entsprechenden Stichpunkt im Unterabschnitt “Weitere Änderungen in diesem Bereich” im Abschnitt “Durchschnittliche informierte Wähler*in”.

      Damit gilt also bezüglich der tatsächlich durchgeführten Änderungen:
      A) Die Perspektive, dass Utilitarismus vorher der Default war, ist de jure nicht zutreffend.
      B) Das neue Regelwerk ändert wenig daran, wie Prinzipienargumente bewertet werden sollen. Die wesentliche Neuerung ist, dass nun noch expliziter darauf hingewiesen wird, dass Utilitarismus nicht automatisch die Debatte entscheidet.

      Grundsätzlich gilt also: Prinzipienargumente werden nach dem neuen Regelwerk genauso juriert, wie sie bereits zuvor juriert werden sollten. Da diese Antwort vermutlich nicht besonders hilfreich ist (gerade wenn viele Jurierende de facto bisher Utilitarismus präferiert haben, unabhängig davon was das Regelwerk sagt), im Folgenden noch etwas konkretere Antworten auf deine Fragen.

      2) Was, wenn kein Team eine Abwägung macht?

      Wir beginnen mal mit deiner zweiten Frage, die sich auf die Jurierung von Prinzipien bezieht: Wie sollen Jurierende entscheiden, wenn Teams nicht gegeneinander abwägen?

      2.1) Zur Jurierung verschiedener Metriken generell

      Das Problem, das du beschreibst, tritt genauso zwischen zwei verschiedenen utilitaristischen Argumenten auf – es passiert sehr selten, dass sich zwei Teams auf die exakt selbe Form von “Glück” einigen. Daher ist es ohne weitere Erläuterungen der Teams erstmal nicht klar, wie zwischen verschiedenen Formen von Glück (bzw. Mangel an Unglück) abzuwägen ist, ebenso wie erstmal nicht klar ist, wie ich Utilitarismus gegen Handlungsmaximen und Verantwortungen oder Verantwortung A gegen Verantwortung B abwäge.

      Hierzu verweisen wir auf folgenden Absatz in 4.5.1.:
      “Argumentieren die Teams ähnlich gut, aber nicht komparativ, sind Jurierende gezwungen, das Ranking nach sekundären Kriterien vorzunehmen. Zuerst nach Schlüssigkeit, Greifbarkeit und Ausgearbeitetheit der Argumente, dann auf Basis zusätzlicher, weniger ausgearbeiteter Argumentationen und schlimmstenfalls auf Basis persönlicher Intuitionen zur Relevanz der Argumente für die durchschnittliche informierte Wähler*in.”

      Darüber hinaus fließt wie in 4.5.2. und 4.5.4. beschrieben, auch Interaktion mit in die Bewertung ein – gerade dann, wenn die Abwägung zwischen den Teams auf Basis der oben genannten Kriterien sehr knapp ist. Generell wird Interaktion immer wichtiger, je weiter du dich durch die sekundären Kriterien durcharbeiten musst und je knapper die Entscheidung in einem Kriterium ausfällt – wenn also Team A klar besser ausgearbeitete Argumente hat als Team B, wird Interaktion im Regelfall eher wenig zur Entscheidung beitragen, wenn du an den Punkt gelangst, an dem die Intuition der durchschnittlichen informierten Wähler*in entscheidet, kann es durchaus eine wichtigere Rolle spielen, welches Team besser mit dem anderen interagiert hat.

      Auch in Debatten, in denen alle Teams utilitaristisch argumentieren, sollten Jurierende also nur im absoluten Notfall “selbst [entscheiden], was [ihrer] Meinung nach davon mehr Glück verursacht”, und auch nur zu dem Ausmaß, in dem sich die eigene Intuition mit der Intuition der durchschnittlichen informierten Wähler*innen deckt, da man ja nicht aus der persönlichen Perspektive juriert.

      2.2) Zur Jurierung von Prinzipien

      Die Abwägung von zwei Argumenten, die auf verschiedenen Metriken argumentieren bzw. verschiedene Prinzipien erfüllen wollen, funktioniert grundsätzlich genauso wie die Abwägung von zwei Argumenten innerhalb der gleichen Metrik.

      Zunächst geht man also nach dem, was die Teams einem an Erklärung zur Abwägung an die Hand geben. Ist dadurch keine Entscheidung möglich, weil beide Teams nicht abwägen, entscheidest du zuerst auf Basis der Analysequalität, also danach, welches Team ihr Prinzip stärker erreicht und/oder die Relevanz ihres Prinzips deutlicher zeigt (auch wenn es dies nicht in direkter Abwägung zu dem Prinzip des gegnerischen Teams tut). Ist auch daran keine Entscheidung möglich, dann auf Basis anderer kleiner Argumente und im Worst Case auf Basis der Intuition der durchschnittlichen informierten Wähler*in, das alles wie oben beschrieben unter Berücksichtigung von Interaktion.

      Die von dir in 2B) beschriebene Option, “welches Prinzip ich als Juror persönlich wichtiger finde”, sollte nicht in die Entscheidung einfließen – da du als Juror ja wie zu Beginn von 4.1. beschrieben ohnehin nicht aus deiner persönlichen Perspektive jurierst.

      2.3) Zur Notfalloption

      Durchschnittliche informierte Wähler*innen haben nicht per se eine Präferenz für Utilitarismus – insbesondere, wenn man “Utilitarismus” so definiert, dass nur das größtmögliche Glück für die größtmögliche Gruppe zählt, ohne dabei irgendwelche Prinzipien wie z.B. Schutz- und Sorgfaltpflichten zu berücksichtigen. Dies ergibt sich auch daraus, dass durchschnittliche informierte Wähler*innen der Debatte unvoreingenommen gegenüberstehen. Wir glauben zwar, dass die durchschnittliche informierte Wähler*in keine tiefe Meinung zu Kants kategorischem Imperativ hat, aber durchaus solche und andere nicht-utilitäre Werte trägt, wie du ja auch in 1B) andeutest.

      Generell sollte es aber eher selten vorkommen, dass man auf Basis sämtlicher anderer genannter Kriterien keine Entscheidung treffen kann und daher auf diese Notfalloption zurückfallen muss.

      Als Team lässt sich diese Situation natürlich vermeiden, indem man eine Abwägung macht. Das führt uns zu deiner ersten Frage, wie Abwägungen von Prinzipien funktionieren.

      3) Wie wägt man Prinzipien gegeneinander ab?

      3.1) Vorab zu Prinzipienargumenten
      Damit man überhaupt ein Prinzipienargument hat, das man sinnvoll abwägen kann, sollte man dieses Prinzip natürlich auch irgendwie mechanisieren. Genauso wie ein utilitaristisches Argument wenig überzeugend ist, wenn man ohne weitere Erklärung behauptet, “Menschen haben auf unserer Seite mehr Geld und sind dadurch glücklicher”, ist ein prinzipielles Argument weniger überzeugend, wenn man ohne weitere Erklärung behauptet, “Auf unserer Seite gibt es mehr Freiheit und das ist prinzipiell gut”.

      Zweitens sind Prinzipienargumente und Utilitarismus nicht zwingend zwei strikt voneinander getrennte Argumentationsformen. Es gibt durchaus die Möglichkeit, einen utilitaristischen Nutzen eines Prinzips (oder Schaden der Verletzung eines Prinzips) zu zeigen oder bestimmte Folgen aufgrund eines Prinzips gegenüber anderen Folgen zu priorisieren. Das ist z.B. üblicherweise der Fall, wenn Teams argumentieren, dass eine bestimmte Maßnahme einer vulnerablen Gruppe oder Minderheit schadet oder nützt, oder wenn man sich in Verbotsdebatten mit der Frage auseinandersetzt, ob ein Verbot des Debattengegenstands überhaupt gerechtfertigt ist. In der Praxis sind Prinzipien ja keine abstrakten Objekte, sondern lebendige Dinge, die in einem Debattenkontext angewandt werden.

      3.2) Zur Abwägung von Prinzipien

      Falls hier andere, die sich mit Prinzipienargumenten noch besser auskennen als wir drei, noch weitere Methoden hinzufügen wollen, freuen wir uns natürlich. Uns fallen zum Beispiel folgende Möglichkeiten ein:

      – Wie bindend sind die Prinzipien? (wann verletzen wir sie sonst, wenn überhaupt, und warum sind diese Parameter hier gegeben oder nicht gegeben; warum ist die Verletzung des Prinzips der Gegenseite generell oder in dieser spezifischen Situation gerechtfertigter als die Verletzung unseres Prinzips)
      – Wie sicher ist es, dass das Prinzip verletzt wird? (Beispiel Kopftuchverbot an Schulen in Österreich: Die Opposition kann argumentieren, dass die Frage, wie sich das auf das mentale Wohlergehen junger Mädchen auswirkt, auf beiden Seiten potenziell sehr spekulativ ist, während es sehr sicher ist, dass eine Religionsgruppe aus allen anderen herausgehoben wird und damit das Prinzip der Gleichbehandlung sicher verletzt wird, was prinzipiell abzulehnen ist.)
      – Wie relevant ist dieses Prinzip für den Kontext der Debatte? (Selbes Thema – welche Aufgabe/prinzipielle Rolle einer Schule ist relevanter, die eines wertneutralen Raums, eines Schutzraums, eines Raums der optimalen Vorbereitung aufs spätere Leben etc.)
      – Auch die von dir in 1B) beschrieben Option “Prinzip A ist relevanter als Prinzip B, weil mehr Menschen das relevanter finden” kann aus unserer Sicht eine gute Abwägung sein, wenn man erklärt, warum mehr Menschen das relevanter finden, und warum es überhaupt entscheidend ist, wie viele Menschen ein Prinzip relevant finden.
      – Genau wie bei anderen Argumenten gibt es ja auch durchaus die Möglichkeit, ohne direkte Abwägung der Relevanz der Prinzipien zu gewinnen; indem man z.B. zeigt, dass das eigene Argument zu einem relevanten Ausmaß stärker mechanisiert ist oder die Gegenseite notwendige Burdens nicht erfüllt hat, stärkeres Rebuttal liefert etc. Auch wenn eine Best-Case-Abwägung natürlich wünschenswert ist, ist sie nicht immer notwendig.

      Bezüglich Abwägung eines Prinzips gegen einen utilitaristischen Impact: ein Prinzip ist per Definition eine Handlungsmaxime, die immer befolgt werden sollte; wenn man das also erfolgreich zeigt und daraus einen Schaden ableitet, kann das in der Theorie jegliche andere utilitaristischen Vor- und Nachteile ohne Abwägung schlagen. In der Praxis ist das natürlich nicht so einfach, da man es in 14 Minuten oft nicht schafft, ein Prinzip mit diesem Level an Bindungsgewalt zu zeigen (oder zumindest nicht automatisch davon ausgehen sollte, dass das der Fall ist). Entsprechend sollte man auch hier die obigen oder andere Abwägungen nutzen, um zu zeigen, warum das eigene Prinzip den utilitaristischen Impact der Gegenseite schlägt. Diese Verantwortung liegt aber ebenso beim Team, das ein utilitaristisches Argument macht – deren Argument ist also nicht automatisch überzeugender, nur weil es utilitaristisch ist.

      3.3) Zur Letztbegründung
      Wie hoffentlich aus den obigen Ideen deutlich wird, ist eine sinnvolle Abwägung von Prinzipien möglich, ohne dabei Letztbegründungen liefern zu müssen. Insbesondere geht es in den allermeisten Debatten ja nicht darum zu zeigen, dass ein Prinzip in jedem einzelnen Anwendungsfall wichtiger ist als das andere, sondern um die Auslebung und Verletzung zweier Prinzipien in einer spezifischen Problemlage. In einer Debatte zu Überwachungskameras an Bahnhöfen muss die Regierung z.B. nicht zeigen, dass Sicherheit immer ein wichtigeres Prinzip ist als Freiheit/Privatsphäre, sondern dass in dieser konkreten Situation Sicherheit priorisiert werden sollte bzw. die Verletzung der Oppositionsprinzipien weniger schädlich ist.
      Wenn man es schafft, kann man solche Debatten natürlich auch gewinnen, indem man zeigt, dass das eigene Prinzip immer wichtiger ist als das Prinzip der Gegenseite (und deswegen unabhängig von der konkreten Situation auch in dieser Debatte gewinnen sollte), das ist ja dann aber ein sehr großer Claim, der auch entsprechend tiefe Begründung braucht.

      Zum Abschluss: Wir sind hier nicht die ersten, die über Prinzipienargumente ein wenig stolpern; hier eine Playlist an Workshops zu Prinzipien, insbesondere die Workshops von Dylan McCarthy und Ashish Kumar sind sehr zu empfehlen, und gerade der letzte von Dylan in der Playlist hat Überlapp mit dieser Diskussion.
      https://www.youtube.com/playlist?list=PLt8iowHAoowtxN_7sXdgAxlfmA0OD_Vnl

      Wir hoffen, dass diese Antwort etwas mehr Klarheit darüber schafft, wie Prinzipienargumente gemacht und juriert werden sollten, und gehen gerne noch genauer auf potenzielle Rückfragen ein.

      Liebe Grüße
      Inga, Liam und Sven (Regelkommission 2025/2026)

  4. Benedikt R. (HD/FFM) says:

    Danke für die Arbeit und den Artikel!

    Nur eine Anmerkung:

    Ich finde es etwas bedauerlich (Pun Intended), dass “This House opposes…” mit “Dieses Haus bedauert” übersetzt werden sollte. Das birgt eine hohe Verwirrungsgefahr zu Bereuen, und ich fände auch semantisch eher sowas wie “lehnt ab” da deutlich näher dran

    1. Liam (für die Regelkommission) says:

      Lieber Benedikt,

      Danke für die Anmerkung! (Und Pun appreciated)

      Wir haben “DH bedauert” über “DH lehnt ab” ausgewählt, da “DH bedauert” in den letzten Jahren deutlich häufiger gesetzt wurde, unserem Eindruck nach auch regelmäßig mit anderen Intentionen als “DH bereut”. Zudem schien “DH lehnt ab” generell sehr selten zum Einsatz zu kommen.

      Generell empfehlen wir es nicht, nicht standardisierte Themen-Operatoren zu verwenden. Wenn eine Chefjury aber gute Gründe haben sollte, ein Thema als “DH lehnt ab” zu formulieren anstelle von “DH bedauert” oder “DH glaubt, X schadet mehr als es nützt”, ist ihnen die Verwendung des Operators natürlich freigestellt und es greift dann 4.3.3.9. Demnach ist “DH lehnt ab” dann ohnehin genauso wie “DH bedauert” zu verstehen.

      An der Stelle: Es verhält sich mit dem gelegentlich verwendeten Operator “DH unterstützt” gegenüber “DH begrüßt” genauso.

  5. Ruben (Hamburg/Hannover) says:

    Danke für eure Antwort und Kommentare!
    Ich habe nun noch eine weitere Frage: Wenn ich das Regelwerk richtig verstehe, sind „DH bedauert“ und „DH glaubt X schadet mehr als es nützt“ als der gleiche Operator definiert. Das finde ich sinnvoll, frage mich aber wofür man „schadet mehr als es nützt“ überhaupt benötigt und warum man den Operator nicht streicht?
    Nach meiner Meinung hat der Operator in der Vergangenheit immer wieder Verwirrung gestiftet und legt ja nahe, dass es in der Debatte nur um eine utilitaristische Abwägung gehen soll, in der sog. Prinzipienargumente außen vor bleiben.

    1. Liam (für die Regelkommission) says:

      Hi Ruben,

      Diesen Operator zu entfernen würde natürlich wenig ändern, denn wie bei der “DH lehnt ab” Frage von Benedikt würde er auch ohnehin sonst als “DH bedauert” ausgelegt, wenn das nicht explizit festgehalten wäre. Dafür, diesen Operator im Regelwerk zu behalten, gibt es trotz der Redundanz ein paar Gründe:

      1) Im VDCH-Raum wie international wurde dieser Operator schlicht relativ regelmäßig gesetzt, obwohl es diese Redundanz auch schon mit dem alten Jurierleitfaden gab. Ob das sinnvoll ist oder nicht, sei hier erstmal irrelevant, aber solange die Setzung des Operators gängige Praxis ist, halten wir es für besser, ihn zu definieren, als dass die Default-Regelung angewandt werden muss.

      2) Die zeitspezifischen Formulierungen “DH glaubt, X wird mehr schaden als nützen” und “DH glaubt, X hat mehr geschadet als genützt” sind um einiges eleganter zu formulieren als Alternativformulierungen mit ablehnen oder bedauern, gerade weil hier sehr viel direkter ohne Kenntnis über das Regelwerk die Beweislast schon ablesbar ist. An dem Punkt, wo diese zeitspezifischen Formulierungen Sinn und Zweck haben, sollte die zeitunspezifische Formulierung auch abgedeckt sein.

      3) Dasselbe gilt für “DH glaubt, X schadet Y mehr als es Y nützt”. Für “DH bedauert” und “DH lehnt ab” gibt es, abgesehen von Akteur-Motion-Pendants, wenige elegante Formulierungen durch die anderen Operatoren, und die Akteur-Motion-Formulierung hat leicht andere Beweislasten. Gerade für diese Modifikation muss dann der Basis-Operator definiert sein, auch wenn der Basisoperator selbst eventuell redundant ist.

      Wir glauben nicht unbedingt, dass der Operator einen rein utilitaristischen Vergleich nahelegt. Auch die Einhaltung oder Verletzung von Prinzipien kann ja einen Schaden oder Nutzen darstellen. Wir stimmen dir aber dahingehend zu, dass dazu teilweise Verwirrung besteht (auch wenn diese vermutlich nicht ausschließlich am Operator liegt, sondern auch an der generell verbreiteten Annahme von Utilitarismus als Default). Zukünftige Regelkommissionen können (und evtl. sollten) sich also damit befassen, ob sie diesen Operator behalten, neu definieren oder vollständig streichen wollen.

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