OPD Version 15.1 veröffentlicht – Was ist eigentlich unser Publikum und was passiert ohne Zwischenrufe?

Datum: 29. Juli 2026
Redakteur:
Kategorie: Jurieren, Mittwochs-Feature

In dieser Saison stand – zumindest bei der DDM – mal wieder der British Parliamentary Style im Vordergrund. Diesmal war zudem erstmals eine BPS-Regelkommission am Werk. Aber auch die Regelkommission der Offenen Parlamentarischen Debatte war nicht untätig. In mehreren kleinen Sitzungen und einem gemeinsamen Klausurwochenende in Heidelberg wurden viele Punkte und Anliegen verhandelt. Am Ende des Geschäftsjahres steht ein kleines Update des bestehenden Regelwerks, weshalb als Benennung auch 15.1 statt 16 gewählt wurde. Die Änderungen werden im Folgenden vorgestellt.

 

Links:

Änderungen im Regelwerk

(grob sortiert nach Wichtigkeit)

Genauere Definition des Publikums (und damit des Überzeugungsmaßstabs)  

  • Alter Text: A.2.3.c) “Die Ansprache der Debattenteilnehmenden untereinander und des Publikums sollte auch bei persönlichen Bezugnahmen nicht ins Private gleiten. Der Charakter der Aussprache ist öffentlich.” B.1.1.b) „Jurierende sollten versuchen, über größere Abweichungen ihrer selbst im Vergleich zu fiktiven, interessierten und allgemeingebildeten Zuschauenden zu reflektieren und diese Abweichungen nicht einfließen lassen. Politische Präferenzen der Jurierenden sollen also keinen Einfluss auf die Debatte ausüben. Allerdings darf Fachwissen der Jurierenden genutzt werden, um objektiv falsche Tatsachenbehauptungen der Debattierenden als solche zu bewerten.”
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): A.2.3.c) „Die Ansprache der Debattenteilnehmenden untereinander und des Publikums sollte auch bei persönlichen Bezugnahmen nicht ins Private gleiten. Der Charakter der Aussprache ist öffentlich. Durch den öffentlichen Charakter wird auch ein abstraktes Publikum zu überzeugen versucht, das aus der Bevölkerung besteht, die das simulierte Parlament repräsentiert.” Fußnote 9: „Handelt es sich z.B. um ein kommunalpolitisches Thema, wird die Bevölkerung dieser Gemeinde, bei einem nationalen Thema die Bevölkerung dieses Staates, und bei einem EU-Thema die Einwohner der Europäischen Union zu überzeugen versucht. Das spiegelt den Charakter realer Plenarreden, die ebenfalls nicht die ganze Weltbevölkerung adressieren, sondern den zugeordneten politischen Diskurs.” B.1.1.b) Jurierende sollten aus der Sicht von interessierten, allgemeingebildeten und aufgeschlossenen Vertreter*innen des abstrakten Publikums (also der Bevölkerung, die das simulierte Parlament repräsentiert) bewerten. Größere Abweichungen von dieser Perspektive sollten Jurierende reflektieren und diese Abweichungen nicht einfließen lassen. Ihre politischen Präferenzen sollen also keinen Einfluss auf die Bewertung ausüben. Allerdings darf Fachwissen der Jurierenden genutzt werden, um objektiv falsche Tatsachenbehauptungen der Debattierenden als solche zu bewerten.”

    Die OPD-Regelkommission der Saison 2025/26: v.l.n.r. Sven Jentzsch, Anne Uder, Marius Grepmair, Arvid Baier, Jonathan Krapp

  • Begründung: Bislang war nicht ganz klar, wie das Publikum aussieht, das überzeugt werden soll. Wir glauben: Erstens entspringt aus der Logik von OPD als “parlamentarisches” Format, dass die Überzeugungskraft (fiktiver, idealisierter) Parlamentsreden bewertet wird – und diese richten sich an die Regel an die Bevölkerung, die mit dem Parlament verknüpft ist. Eine Rede im Berliner Senat adressiert die Berliner Bevölkerung und nicht die in München. Eine Rede im österreichischen Nationalrat adressiert die Bevölkerung Österreichs und nicht die der Schweiz. OPD übt keine Reden, die nur in einer akademischen Blase überzeugen, sondern reale Menschen in der realen Welt. Die einzige Einschränkung: Wir müssen voraussetzen, dass diese Menschen zuhören und prinzipiell willens sind, sich von einer Rede überzeugen zu lassen. Zweitens halten wir es für Jurierende für noch schwieriger zu approximieren, was der Wertmaßstab “der ganzen Welt” ist, wie im BPS-Format häufiger der Fall. Werte wie Demokratie und Menschenwürde, die in vielen mitteleuropäischen Verfassungen stehen, werden keineswegs global geteilt. Die Glaubenssätze einer Mehrheit in beschränkten geografischen Räumen (z.B. einem Staat oder einer Stadt) lassen sich etwas besser überschauen.

Feedback muss die Punktevergabe gebunden an Schulnoten rechtfertigen

  • Alter Text: B.2.4.a) „Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Teams und Freien Redner*innen von den Hauptjuror*innen das Ergebnis und eine Begründung des Ergebnisses.”
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): „B.2.4.a) Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Teams und Freien Redner*innen von den Hauptjuror*innen das Ergebnis und eine Begründung des Ergebnisses. Diese Begründung muss die Punktevergabe, gebunden an die zugrundeliegenden Schulnoten, rechtfertigen.”
  • Begründung: Das Regelwerk lässt Jurierenden bewusst Freiraum, wie sie Feedback geben. Um aber beim Dauerproblem der OPD-Eichung zu helfen, halten wir es für einen guten Ansatz, dass das Feedback explizit auf die Schulnoten Bezug nimmt und die Bepunktung rechtfertigt. So können Jurierende selbst reflektieren und Redner*innen überprüfen, ob z.B. ein überwiegend positives Feedback (würde eigentlich bedeuten: Stärken überwiegen = gut = ca. 55 Punkte) zu den 40 gegebenen Punkten (= befriedigend = Stärken und Schwächen in Waage) passen. Wenn alle Jurierenden konsequent nach Eindrücken in Schulnoten verfahren und bepunkten, hilft das der Eichung.

Vorschläge zur Bepunktung, wenn ein Team keine Zwischenrufe macht

  • Alter Text: B.1.4.d) „[…]. Zwischenfragen und Zwischenrufe sind gut, wenn sie die Debatte inhaltlich voranbringen. Dies kann sowohl konstruktiv durch z.B. notwendige Verständnisfragen geschehen als auch destruktiv durch den Hinweis auf Lücken in der gegnerischen Argumentation oder mangelnde Auseinandersetzung der Gegenseite mit wichtigem Material. Für die Bewertung entscheidend ist primär die Qualität der gestellten Fragen. Die Anzahl der angebotenen Fragen ist erst relevant, wenn kaum Fragen eines Teams angenommen wurden. Zwischenfragen, die mit einem Zwischenruf (z.B. “Genau dazu!” oder “Verständnisfrage!”) angekündigt werden, dann aber entgegen der Ankündigung etwas anderes thematisieren, sind unsportlich und somit schlechter zu bewerten. Sollten keine Zwischenreden gehalten werden können (weil alle Fraktionsfreien Reden sich der eigenen Fraktion anschließen), ist im Wertungsbogen die gleiche Punktzahl wie bei „Zwischenfragen“ einzutragen. Zwischenreden sind über ihre inhaltliche Evaluation als adäquate Antwort auf die Freie Rede hinaus auch hinsichtlich ihrer Qualität als Rede zu bewerten: In ihre Bepunktung sollten neben ihrer argumentativen Stärke dementsprechend Sprachkraft, Auftreten und Kontaktfähigkeit einfließen.”
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): B.1.4.d) „. (i) Für die Bewertung von Zwischenreden ist über ihre inhaltliche Evaluation als adäquate Antwort auf die Freie Rede hinaus auch hinsichtlich ihrer Qualität als Rede zu bewerten: In ihre Bepunktung sollten neben ihrer argumentativen Stärke dementsprechend Sprachkraft, Auftreten und Kontaktfähigkeit einfließen. Sollten keine Zwischenreden gehalten werden können (weil alle Fraktionsfreien Reden sich der eigenen Fraktion anschließen), ist im Wertungsbogen die gleiche Punktzahl wie bei „Zwischenfragen“ einzutragen. (ii) In die Bewertung von Zwischenfragen fließt ein, ob sie die Debatte inhaltlich voranbringen. Dies kann sowohl konstruktiv durch z.B. notwendige Verständnisfragen geschehen als auch destruktiv durch den Hinweis auf Lücken in der gegnerischen Argumentation oder mangelnde Auseinandersetzung der Gegenseite mit wichtigem Material. Für die Bewertung entscheidend ist primär die Qualität der gestellten Fragen. Die Anzahl der angebotenen Fragen ist erst relevant, wenn kaum Fragen eines Teams angenommen wurden. Zwischenfragen, die mit einem Zwischenruf (z.B. “Genau dazu!” oder “Verständnisfrage!”) angekündigt werden, dann aber entgegen der Ankündigung etwas anderes thematisieren, sind unsportlich und somit schlechter zu bewerten. (iii) In die Bewertung von Zwischenrufen sollte neben ihrer Qualität auch das Gespür einfließen, ob und wann Zwischenrufe überhaupt angemessen sind.” Fußnote 34: “Deswegen wird ein Team, das keine Zwischenrufe tätigt, danach bewertet werden, ob Zwischenrufe angemessen gewesen wären. In vielen Debatten wird das Unterbleiben von Zwischenrufen daher als mangelhafte Leistung wahrgenommen werden (es ist immerhin die Leistung zu erkennen, das Gegnerteam nicht ununterbrochen zu unterbrechen; die Schwäche ausgebliebener, qualitativ hochwertiger Zwischenrufe überwiegt aber klar). Es sind aber Debatten vorstellbar, wo es sogar eine sehr gute Leistung ist, ein in Tränen aufgelöstes Team in einem hochemotionalen Thema gar nicht zu unterbrechen.”
  • Begründung: In den vergangenen Jahren tauchte immer wieder der Wunsch auf, die Bepunktung von ausgebliebenen Zwischenrufen (ein Fauxpas, der gerade unerfahrenen Teams durchaus häufig passiert) einheitlich zu klären. Das Problem: Wir halten das in der Regelkommission für eine durchaus kontextabhängige Frage. Wie im Text oben aufgeführt: Keine Zwischenrufe bei einem in Tränen aufgelösten Redner zu machen, ist durchaus besser als bei einer Rede, die mit ihren Leerstellen zu Zwischenrufen geradezu einlädt. Insofern sahen wir keinen Raum für eine explizite Regelung bei ausbleibenden Zwischenrufen, aber haben das Gespür für die Angemessenheit von Zwischenrufen explizit in die Wertung aufgenommen und den Fall bzw. den dortigen Ermessensspielraum  in einer Fußnote ausgeführt. Bei der Gelegenheit haben wir die Regel auf aufgeräumt, sodass Zwischenreden, -fragen und -rufe übersichtlich nacheinander behandelt werden, statt wild durcheinander.  

Bewertung des Aufrufens zu Zwischenfragen  

  • Alter Text: [Fußnote existierte vorher nicht]
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): Fußnote 24: „Weil Zwischenfragen an die Debattensituation angebunden sein sollten, kann nicht von Teams erwartet werden, dauerhaft passende Zwischenfragen bereit zu haben. Es ist Redenden dementsprechend negativ anzurechnen, wenn sie nur an einer Stelle ihrer Rede zu Fragen aufrufen und die Interaktion mit diesen sonst verweigern.
  • Begründung: Die Praxis, Zwischenfragen nur an einem bestimmten Punkt der Rede anzunehmen, wenn man die Gegenseite explizit dazu auffordert, hat sich in den letzten Jahren verbreitet. Wie in der Fußnote beschrieben, entspricht dies nicht der Aufgabe, die Zwischenfragen in OPD haben. Diese Fußnote bedeutet aber nicht, dass es pauschal negativ ist, die Gegenseite um eine Zwischenfrage zu bitten oder danach zu fragen, z.B. wenn bei Minute 5 der eigenen Rede noch keine angeboten wurde. Die Bewertung ist kontextabhängig, weshalb es auch keine neue Regel dazu gibt, sondern nur eine erläuternde Fußnote.

Vollständige, verpflichtende Rückkehr des Reitze-(Grammel-)Breaks

  • Alter Text (Streichungen markiert): C.2.1.d) „Für eine potenzielle 2. zusätzliche Runde gilt dasselbe Verfahren wie bei einer Zusatzrunde, wenn mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt: erstens, wenn die Anzahl der teilnehmenden Teams weniger als 6-fach so groß ist wie die Anzahl von Teams in etwaigen Ausscheidungsrunden; zweitens, wenn die Wettbewerbsleitung den Eindruck gewinnt, dass sich ein Team des mittleren Drittels bezüglich der Gesamtpunkte noch eine realistische Chance auf die Qualifikation für die Ausscheidungsrunden besitzt. Ansonsten gelten für die Setzung folgende Besonderheiten: Das bis dahin an Gesamtpunkten mittlere Drittel der Teams hält Fraktionsfreie Reden; das obere Drittel und das untere Drittel werden jeweils innerhalb ihres Drittels gegeneinander gelost. Ist die Zahl von Teams innerhalb eines Drittels nicht gerade, redet das punktniedrigste Team des oberen Drittels gegen das punkthöchste des unteren Drittels.”
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): C.2.1.d) „Für eine potenzielle 2. zusätzliche Runde gilt: Das bis dahin an Gesamtpunkten mittlere Drittel der Teams hält Fraktionsfreie Reden; das obere Drittel und das untere Drittel werden jeweils innerhalb ihres Drittels gegeneinander gelost (sogenannter „Reitze-Grammel-Break“). Ist die Zahl von Teams innerhalb eines Drittels nicht gerade, redet das punktniedrigste Team des oberen Drittels gegen das punkthöchste des unteren Drittels.”
  • Begründung: In der Regel für die Setzung der letzten Vorrunde für Turniere mit fünf oder sieben Vorrunden (vor allem also: auf DDMs) ist seit Jahren Bewegung drin. Wir versuchen, häufige Änderungen der Konsistenz und Memorierbarkeit halber eigentlich zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu begrenzen. In diesem Fall war aber eine Mehrheit der Regelkommission von den Argumenten von Lukas Grammel (siehe Artikel) überzeugt, die Abwägung zwischen der kleinen verbleibenden Break-Chance für Teams aus dem Mittelfeld und der Möglichkeit für schwächere Teams, einmal häufiger in der Fraktion zu reden, stärker zugunster letzterer Gruppe zu treffen und den sogenannten Reitze-Break wieder vollständig, ohne Spielraum für die Chefjury, ihn einzuschränken, einzuführen. Heißt: In einer siebten Vorrunde wird immer das mittlere, nicht das untere Drittel in die Freien Reden gesetzt.

Jurierende können im Ausnahmefall auch unfreiwillig aus der Wertung entfernt werden.

  • Alter Text: [Regel vorher nicht vorhanden]
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): C.1.3.b) „In Fällen, in denen ein*e Juror*in in gröbster Weise gegen das OPD-Regelwerk verstößt, haben die anderen Jurierenden aus der Debatte die Möglichkeit, bei der Wettbewerbsleitung zu beantragen, dass die vergebenen Punkte der*des Juror*in für diese Runde aus der Wertung genommen werden. Die Wettbewerbsleitung kann dies tun, aber nur, wenn sie die betroffene Jurorin bzw. den betroffenen Juror angehört hat.” Fußnote 44: “Allein große Abweichungen von der Punktevergabe der anderen Jurierenden und/oder eine wenig eloquente Begründung in der Jurierdiskussion ergeben noch keinen gröbsten Verstoß gegen das Regelwerk.” 
  • Begründung: Das OPD-Regelwerk hat bislang aus guten Gründen nur eine freiwillige Herausnahme aus der Jurierung erlaubt: Es soll keine Möglichkeit geben, missliebige Jurierende mit angeblich “falscher Meinung” auszusperren. Intersubjektive Unterschiede, und seien sie noch so groß, sind eine durchaus normale Folge davon, dass Überzeugung subjektiv ist (selbst wenn man versucht, seine groben Abweichungen vom allgemeinen, abstrakten Publikum zu reflektieren). Einigkeit aller Jurierenden ist kein Ziel einer OPD-Jurierung. Wir haben als Regelkommission aber konstatieren müssen, dass es Einzelfälle gab, in der Jurierende dieses Recht missbraucht haben, eigene Auffassungen, die offensichtlich am Regelwerk vorbeigehen (z.B. “eine Rede, bei der Stärken überwiegen [= gut = 55 Punkte] bekommt von mir 75 Punkte”; “für mich ist Überzeugungskraft einfach eine inhaltliche BPS-Bewertung”) in Jurierungen einzubringen. Deshalb wollten wir ein Verfahren schaffen, solche Bewertungen, die die sportliche Integrität gefährden, auszuschließen – mit einem fairen Verfahren, dass Hauptjurierenden keine übermäßige Macht einräumt.

Deutlicher-Machen möglicher Themenoperatoren

  • Alter Text: Fußnote 3: „Antragsfreie Themen können u.a. rückblickende Bewertungen (z. B. „Wäre es besser, hätte es X nie gegeben?“), zukunftsorientierte Bewertungen (z. B. „Wäre es besser, würde es X nicht mehr geben?“) oder Prognosen (z. B. „Wird X eintreten?“) sein. Solche Themen sind vor allem dann sinnvoll, wenn eine Formulierung als Antragsthema das Thema deutlich verzerren oder unverständlich machen würde (z.B. „Sollen sexualisierte Performances als Triumph des Feminismus gefeiert werden?“).
  • Neuer Text: A.1.2.b) „[…] Antragsfreie Themen können u.a. rückblickende Bewertungen (z. B. „Wäre es besser, hätte es X nie gegeben?“), zukunftsorientierte Bewertungen (z. B. „Wäre es besser, würde es X nicht mehr geben?“) oder Prognosen (z. B. „Wird X eintreten?“) sein. Solche Themen sind vor allem dann sinnvoll, wenn eine Formulierung als Antragsthema das Thema deutlich verzerren oder unverständlich machen würde (z.B. „Sollen sexualisierte Performances als Triumph des Feminismus gefeiert werden?“). [Text wurde von Fußnote in Regeltext umgewandelt.]
  • Begründung: Das OPD-Regelwerk enthält schon seit der letzten Version Vorschläge für mögliche Themenoperatoren, die intuitiver (selbst ohne Kenntnis des Regelwerks) verständlich und weniger sperrig formuliert sein sollen als BPS-Übersetzungen à la “Bedauern wir…?”. Da dies allerdings in einer Fußnote so leicht übersehen wird, dass es nicht einmal allen Mitgliedern der Regelkommission bekannt war, haben wir uns entschlossen, die Formulierung etwas prominenter in den Fließtext zu rücken. Dabei sollten zwei Dinge nicht vergessen werden: (1) OPD ist ein Antragsformat und Nicht-Antragsthemen sollten eine absolute Ausnahme darstellen (siehe A.1.2.a). (2) Die Operatoren sind nicht fix; das Format ist offen für kreative, eigene Lösungen, solange die Themen intuitiv verständlich sind. 

Timing von Privilegfragen  

  • Alter Text: A.4.3.g) Privilegfragen: „Falls keine Frage einer Fraktion während der Eröffnungs- und Ergänzungsrede der Gegenseite angenommen wurde, erhält diese Fraktion während der Schlussrede der Gegenseite das Recht auf eine Privilegfrage. Eine Privilegfrage ist bei Angebot der Frage durch das Wort „Privilegfrage“ zu kennzeichnen und muss von den betroffenen Redenden innerhalb von 30 Sekunden angenommen werden. Hauptjuror*innen setzen dieses Recht durch. Kennzeichnet keine*r der Fraktionsredner*innen vor Abschluss der 5. Minute eine Frage als Privilegfrage, so verfällt dieses Recht. […]. Privilegfragen dürfen nach Abschluss der 5. Minute nicht mehr eingefordert werden, um den betreffenden Redenden eine angemessene Gestaltung der Schlussrede zu gewährleisten. […]”
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): „Falls keine Frage einer Fraktion während der Eröffnungs- und Ergänzungsrede der Gegenseite angenommen wurde, erhält diese Fraktion während der Schlussrede der Gegenseite das Recht auf eine Privilegfrage. Eine Privilegfrage ist bei Angebot der Frage durch das Wort „Privilegfrage“ zu kennzeichnen, muss vor Beginn der fünften Minute angeboten und muss von den betroffenen Redenden vor der geschützten Zeit drangenommen werden. Hauptjuror*innen setzen dieses Recht durch. Kennzeichnet keine*r der Fraktionsredner*innen vor Abschluss der vierten Minute eine Frage als Privilegfrage, so verfällt dieses Recht. Ein taktischer Verzicht darauf, während der gegnerischen Eröffnungs- und Ergänzungsrede Fragen anzubieten, in der Hoffnung, eine Privilegfrage zu erhalten, ist eine offenkundige Schlechtleistung in der Interaktion. Privilegfragen dürfen nach Abschluss der vierten Minute nicht mehr eingefordert werden, um den betreffenden Redenden eine angemessene Gestaltung der Schlussrede zu gewährleisten.” 
  • Begründung: Bei der Privilegfrage sind zwei Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen: Einerseits ist sie in erster Linie für Teams da, die zwar fleißig Fragen angeboten haben, aber nie drangenommen wurden (es profitieren indes auch Teams, die nie Fragen angeboten haben – schlicht, weil Jurierende zu schlecht überblicken können, ob mal jemand stand und abgewunken wurde). Solche Teams sollen in der Schlussrede eine sichere und gute Gelegenheit zum Fragen bekommen, damit sie Interaktionspunkte sammeln können. Andererseits ist eine Privilegfrage auch ein Eingriff in die Hoheit der Schlussrede, der es eigentlich offen steht, ob und wann sie Fragen drannimmt. Wir fanden in dieser Abwägung die bisherige Regelung, dass die Frage außerhalb der geschützten Zeit durchgehend angeboten werden kann und dann auch fast sofort drangenommen und beantwortet werden muss, etwas zu harsch. Wir haben sie insofern entschärft, dass immer noch sichergestellt wird, dass eine Frage drankommt, aber Schlussredner*innen mehr Freiheit erhalten, wann sie sie annehmen.

Beispiele für das Einbringen von Fachwissen

  • Alter Text: B.1.1.b) „[…] Allerdings [obwohl Abweichungen zum Allgemeinwissen nicht einfließen sollten] darf Fachwissen der Jurierenden genutzt werden, um objektiv falsche Tatsachenbehauptungen der Debattierenden als solche zu bewerten.” [Fußnote vorher nicht vorhanden]
  • Neuer Text (Änderungen kursiv): Fußnote 28: „Die Betonung liegt auf „objektiv“; dieses Recht ist sparsam zu gebrauchen: Wenn eine Rednerin z.B. behauptet, dass Land X die höchsten Sozialausgaben hat, der Juror aber durch sein VWL-Studium weiß, dass dies laut offizieller Statistik definitiv nicht so ist, darf er dies einfließen lassen, selbst wenn er das als „allgemeingebildeter Zuschauer“ eigentlich nicht wüsste. Wenn sie hingegen negative Folgen von hohen Sozialausgaben auflistet, die in der Wirtschaftswissenschaft zwar mehrheitlich kritisch gesehen werden bzw. nicht mehr „en vogue“ sind, aber nicht eindeutig im wissenschaftlichen Konsens als widerlegt gelten, darf er das nicht einfließen lassen. Die Regel soll die Verbreitung von Lügen und Mythen eindämmen, ist aber keine Einladung zur Pedanterie oder zum Einbringen subjektiver Ansichten, und seien sie noch so gut wissenschaftlich begründet.”
  • Begründung: Die Regel und vor allem ihre engen Grenzen sind nicht intuitiv verständlich. Daher stellt die Fußnote nochmal klar, dass sie kein Einfallstor für das Klugscheißen ist, dem wir alle gerne unterliegen, wenn mal ein Thema aus unserem Fachbereich gestellt wird.

Sonstige Änderungen

Update der englischen Materialien

  • Änderung: Wir haben das englischsprachige Regelwerk auf die aktuelle Version (v.15.1) aktualisiert. Außerdem haben wir Mechanismen etabliert, die uns die Erstellung aktueller Übersetzungen zukünftig erleichtern wird.
  • Begründung: Das englischsprachige Regelwerk wurde bei der letzten Aktualisierung des Regelwerks nicht ebenfalls aktualisiert, was zu Schwierigkeiten bei der Durchführung englischsprachiger OPD-Debatten führte. Die Aktualisierung des Regelwerks auf die neueste Version stellt nun sicher, dass alle OPD-Debatten gleichen Regeln folgen.

Fehlerkorrektur im Jurierbogen

  • Änderung: Eine falsch beschriebene Schulnote im Jurierbogen wurde korrigiert.

 

Die OPD-Regelkommission besteht aus fünf Personen und wird von Streitkultur e.V. als Rechteinhabern des Formats jährlich gewählt. Sie steht allen Mitgliedern der Szene offen. Bewerbungen, aber auch Fragen und Anliegen des Formats lassen sich an opd [at] streitkultur [dot] net richten. In der Saison 2025/26 bestand die Kommission aus: Anne Uder (Würzburg), Arvid Baier (Heidelberg), Jonathan Krapp (Aachen), Marius Grepmair (Tübingen) und Sven Jentzsch (Tübingen).

Das Mittwochs-Feature: Mittwochs veröffentlicht die Achte Minute ab 10.00 Uhr oftmals ein Mittwochs-Feature, worin eine Idee, Debatte, Buch oder Person in den Mittelpunkt gestellt wird. Wenn du selbst eine Debatte anstoßen möchtest, melde dich mit deinem Themen-Vorschlag per Mail an team [at] achteminute [dot] de.

au/ab/jk/mg/sj/aeh.

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