Tübingen gewinnt die Herbstdebatten 2015

Datum: 27. November 2015
Redakteur:
Kategorie: Einsteigerliga, Turniere

Das alljährliche Einsteigerturnier der Tübinger Streitkultur endete am 22. November 2015 mit einem Finale, in dem gleich zwei Teams des Ausrichterclubs gegeneinander antraten. Die Streitkultur Enyo konnte sich als Opposition mit den Rednern Maren Lebsanft, Leonie Ott und Marius Hobbhahn gegen die Regierung Streitkultur Eos mit Jona SeidelFlorian Korbella und Yanek Elkmann durchsetzen und das Finale für sich entscheiden.

V.l.n.r.: Jona Seidel, Leonie Ott, Florian Korbella, Maren Lebsanft, Julius Hobbhahn und Yanek Elkmann

V.l.n.r.: Jona Seidel, Leonie Ott, Florian Korbella, Maren Lebsanft, Julius Hobbhahn und Yanek Elkmann

Das kulturelle Streitgespräch drehte sich um das Thema „Soll humoristisches Verarbeiten der Nazi-Geschichte geächtet werden?“

Als fraktionsfreie Redner hatten sich hierfür Noah Schöppl aus Augsburg, Timo Berenz von der Heidelberger Rederei und Jan Michal aus Göttingen qualifiziert, der als bester Finalredner ausgezeichnet wurde.

Das Finale jurierten Sabrina Effenberger, Nina Bieber, Sarah Kempf und Willy Witthaut. Jonas Weik präsidierte.

Turniere, die Teil der Einsteigerliga sind, zeichnen sich durch strenge Kriterien an den Erfahrungshorizont der Teilnehmer aus: Sie dürfen noch nicht länger als ein Jahr an einer Hochschule debattiert haben und auf maximal zwei Nicht-Einsteigerturnieren geredet haben.

Bei diesem Tübinger Einsteigerturnier traten unter diesen Voraussetzungen 21 Teams an, die ihre ersten Turnierreden im Format der Offenen Parlamentarischen Debatte (OPD) in sieben verschiedenen Räumen hielten. 63 Debattierende sammelten an diesem Wochenende erste Turniererfahrungen, konnten Feedback gleich in der nächsten Runde umsetzen und erfreuten sich daran, ähnlich Debattierbegeisterte aus der ganzen Republik kennenzulernen. 

Die Themen der Vorrunden waren:

Runde 1: Factsheet: Für Jugendliche (14- bis 17-jährig) und z.T. auch für Heranwachsende gilt das Jugendstrafrecht. Hier wird der Erziehung Vorrang vor der Verhängung der Strafe eingeräumt. Nichtsdestotrotz haben die meisten Maßnahmen Sanktionscharakter. Idealerweise sollten Erziehungsmaßregeln (Erteilung von Weisungen, Anordnungen, etc. . . ) verhängt werden; genügt dies nicht, können Zuchtmittel (z.B. Verwarnung, Bußgeld, Jugendarrest bis zu vier Wochen) oder Jugendstrafen (Haftstrafen) angewandt werden.

Sollen Haftstrafen für jugendliche Täter abgeschafft werden?

Runde 2: Sollen die christlichen Kirchen das optische Bild vom weißen,
europäischen Jesus durch ein Bild ersetzen, das historisch möglichst
akkurat ist?

Runde 3: Soll die UN-Vollversammlung Rechte an Klimaschutztechnologie für nichtig
erklären und deren Offenlegung zur allgemeinen Nutzbarkeit verpflichtend machen?

 tig/jca

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