Operatoren, Teil 2: Operatoren bei antragsfreien Themen
Vergangene Woche haben wir die allgemeinen Anforderungen bei antragsfreien Themen kennengelernt. Die Teams haben keinen Ausgestaltungsspielraum für Anträge. Sie müssen sich darauf beschränken, die von ihnen vertretene Welt zu charakterisieren und der Welt der Gegenseite gegenüberzustellen.
Diese Woche widmen wir uns den einzelnen Operatoren bei antragsfreien Themen. Die Operatoren bei antragsfreien Themen unterscheiden sich vielfach nur geringfügig. Auch diese kleinen Unterschiede können es aber in sich haben. Auf typische Fragen oder Schwierigkeiten soll im Folgenden eingegangen werden.
Der Standardfall: „Dieses Haus glaubt“
DH glaubt X.
Das ist die Standardform des antragsfreien Themas. Es wird über ein Werturteil debattiert. Die Regierung hält das Werturteil für richtig, die Opposition hält es für falsch. Wie letzte Woche ausgeführt, sollten sie dabei die relevanten Begriffe definieren und die Welt charakterisieren. Sie haben aber keine Gestaltungsmacht, um die Welt zu verändern.
Bewertung eines Phänomens
Viele antragsfreie Debatten befassen sich damit, ob ein bestimmtes Phänomen positiv oder negativ zu bewerten ist.
DH unterstützt X bzw. DH lehnt X ab / Ist X zu unterstützen bzw. ist X abzulehnen
DH glaubt, dass X mehr schadet als es nützt / Schadet X mehr als es nützt
DH bedauert X / Ist X zu bedauern
DH begrüßt X/ist X zu begrüßen
Der Ausgangspunkt ist immer gleich: Das Phänomen X existiert, die Teams müssen das hinnehmen. Sie sollten das Phänomen „X“ wie immer definieren und charakterisieren. Zentrale Aufgabe der Teams ist es, die Schäden und Nutzen des Phänomens abzuwägen.
Eine verbreitete Unsicherheit ist die Frage nach der zeitlichen Dimension solcher Debatten. Werden nur die gegenwärtigen und künftigen Auswirkungen des Phänomens betrachtet oder geht es auch um die Vergangenheit? In der Vergangenheit gab es im deutschsprachigen Debattieren dazu teils subtile Unterscheidungen.[1] Diese Unterscheidungen wurden in der Praxis nicht immer klar eingehalten. Das BPS-Regelwerk 2026 hat für die deutschsprachige Szene für mehr Klarheit gesorgt.
Grundsätzlich gilt: Bei diesen Themenstellungen dürfen sowohl historische als auch aktuelle als auch künftige Auswirkungen des Phänomens betrachtet werden.[2] Das Phänomen wird historisch ganzheitlich bewertet. Die Teams dürfen sich überlegen, wie die Welt sich in der Vergangenheit ohne das Phänomen X entwickelt hätte und wie sie sich in Zukunft ohne das Phänomen entwickeln wird.[3]
Bei einer Debatte „DH bedauert den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz durch Unternehmen“ darf also sowohl über die schon bestehenden Auswirkungen geredet werden (KI unterstützt und beschleunigt Arbeitsprozesse) als auch über mögliche künftige Auswirkungen (KI ersetzt einen Großteil der Arbeitskräfte).
Die Chefjury kann das Thema aber auch so stellen, dass nur historische oder nur künftige Entwicklungen des Phänomens zu berücksichtigen sind. Das geht dann klar aus der Themenformulierung hervor:
DH glaubt, X hat mehr geschadet als genützt / Hat X mehr geschadet als genützt?
DH glaubt, dass X mehr schaden als nützen wird / Hat X mehr geschadet als genützt?
Wenn die Teams auf die historischen Auswirkungen eines Phänomens eingehen dürfen, ist es häufig hilfreich, sich zu fragen, welche positiven Seiten des Status Quo wir der historischen Existenz dieses Phänomens verdanken. Diese Auswirkungen bleiben selbst dann bestehen, wenn man die Auswirkungen des Phänomens heute eher negativ oder neutral bewertet.
Typische Beispiele:
- Ohne die Existenz von Atomwaffen wäre der Kalte Krieg möglicherweise zu einem 3. Weltkrieg eskaliert. Dieser Vorteil kann heutige Nachteile von Atomwaffen in einer Debatte „DH bedauert die Existenz von Atomwaffen“ möglicherweise aufwiegen.
- Das Einstimmigkeitsprinzip im Rat der EU und die Überrepräsentation kleiner Staaten im EU-Parlament werden als undemokratisch kritisiert. Ohne diese Mechanismen wären viele kleinere Staaten aber möglicherweise nicht der EU beigetreten.
- Maßnahmen zur gezielten Förderung historisch diskriminierter Gruppen (Frauenquoten, „affirmative action“) werden heute häufig kritisch gesehen. Gegen diese Maßnahmen wird vorgebracht, dass die durch sie geforderten Gruppen heute nicht mehr so sehr diskriminiert werden wie früher. Möglicherweise waren diese Maßnahmen aber nötig, um diesen Status Quo überhaupt erst herbeizuführen.
Alternativenvergleich
DH bevorzugt X (gegenüber Y) / Ist X gegenüber Y zu bevorzugen?
Grundsätzlich ist diese Themenstellung sehr ähnlich wie die soeben dargestellte Bewertung eines Phänomens. Der Unterschied ist, dass der Opposition eine Alternative zugewiesen ist, die sie verteidigen muss:[4]
- Gibt es in der Themenstellung ein „Y“ als Alternative zu X, muss sie dieses „Y“ verteidigen.
- Gibt es kein „Y“, muss sie den Status Quo verteidigen.
Weltenvergleich
Ein Unterfall des Alternativenvergleichs ist der Weltenvergleich.
DH glaubt, eine Welt mit X ist besser als eine Welt mit Y / Ist eine Welt mit X besser als eine Welt mit Y?
DH bevorzugt eine Welt mit X / Ist eine Welt mit X zu bevorzugen?
Hier muss betrachtet werden, wie sich die Welt ohne das Phänomen X entwickelt hätte. Die Opposition muss allerdings zwingend eine Alternativwelt („counterfactual“) verteidigen.[5] Die Unterschiede zum Operator „ist X zu bedauern/zu begrüßen“ sind gering. Es ist auch bei den Operatoren „bedauern/begrüßen“ nicht verboten (und häufig sinnvoll) einen Weltenvergleich vorzunehmen. Dass die Chefjury sich für diesen Operator und nicht für einen expliziten Weltenvergleich entschieden hat, kann aber dafür sprechen, dass der Weltenvergleich nicht ganz so wichtig ist.
In der Tendenz wird der „Weltenvergleichs“-Operator von der Chefjury wohl eher gewählt, wenn das debattierte Phänomen vielfältige, weitreichende Auswirkungen hat (Beispiel: In einer Welt ohne soziale Medien würden Freundschaften, Beziehungen, Politik usw. deutlich anders aussehen. Daher bietet sich hier ein expliziter Weltenvergleich an). Der Operator „begrüßt“ bzw. „bedauert“ bietet sich eher an, wenn das debattierte Phänomen eher „eng“ ist und keine breiten Auswirkungen auf die Welt hat (z.B.: DH bedauert den Trend zu Prequels und Sequels zu etablierten Serien). Er bietet sich außerdem an, wenn die debattierte Veränderung erst kürzlich erfolgt ist bzw. erst erfolgen soll und daher noch keine radikal andere Welt hervorgebracht haben kann (z.B.: das Verbot sozialer Medien für Jugendliche in Australien).
Die Existenz der Alternativwelt „ohne X“ wird beim „Weltenvergleichs“-Operator vorausgesetzt. Die Teams müssen nicht überlegen oder erklären, wie diese Welt wohl entstanden ist.[6]
In einer Debatte „DH bevorzugt eine Welt ohne soziale Medien“ wäre es also z.B. unzulässig, zu argumentieren, dass die Entwicklung sozialer Medien nur durch eine Diktatur oder einen Zusammenbruch der Weltwirtschaft hätte verhindert werden können. Die Teams müssen einfach davon ausgehen, dass es in der Alternativwelt keine sozialen Medien gibt.
Ab wann sich die „Alternativwelt“ anders entwickelt hätte, hängt vom Thema und vom „common sense“ ab.[7]
Wird über eine neue Technologie debattiert, ist es in der Regel sinnvoll, anzunehmen, dass diese erst vor kurzem eingeführt wurde und nicht schon im Mittelalter. Beim Thema „DH bevorzugt eine Welt, in der Michelle Obama als US-Präsidentin kandidiert hat“, wird es um die Wahlen ab 2016 gehen und nicht darum, ob sie schon 2000 als Ehefrau eines völlig unbekannten Lokalpolitikers hätte antreten sollen.
„Dieses Haus bereut“
Unter den „Weltenvergleich“ fällt auch der Operator „bereut“:
DH bereut X / Ist X zu bereuen?
Dieser Operator ist nur ein anderer Ausdruck für die Frage „ist eine Welt mit X gegenüber einer Welt ohne X zu bevorzugen“ und unterliegt daher den gleichen Regeln wie ein Weltenvergleich. Es ist zwingend von beiden Teams eine Alternativwelt („counterfactual“) zu betrachten, in der X nicht existiert. Das unterscheidet diesen Operator von dem sehr ähnlich klingenden Operator „DH bedauert X“.[8]
Diese Unterscheidung ist verwirrend und für den Laien nicht einleuchtend. Sie kommt wohl daher, dass der Operator „this House regrets“ im internationalen Debattieren so funktioniert. Für deutschsprachige Chefjuries empfiehlt sich m.E., den Operator „bereuen“ zu vermeiden und explizit einen Weltenvergleich zu fordern, wenn ein solcher erwünscht ist.
In einer „bereuen“-Debatte dürfen – genau wie in den „bedauern“-Debatten – historische, aktuelle und künftige Auswirkungen des debattierten Phänomens berücksichtigt werden.[9]
Debatten über ein Prinzip
Eine weitere Variante antragsfreier Themen sind Debatten über ein Prinzip.
„DH glaubt, dass eine moralische Pflicht zu X“ / „Ist X moralisch verpflichtend?“
Debattenthema ist, ob die aufgestellte Behauptung richtig ist. Auf beiden Seiten sind bei solchen Themen Definitionen besonders wichtig, da die Themenformulierung regelmäßig „schwammiger“ ist als bei anderen Operatoren. Die Regierung hat wie bei jedem antragsfreien Thema keine Möglichkeit, durch einen Antrag die Welt zu verändern.
Ein Beispiel für ein solches Thema wäre „Sind wir moralisch verpflichtet, Kinder zu bekommen?“. Bei dieser Debatte ist es z.B. sinnvoll, zu definieren, unter welchen Voraussetzungen diese Pflicht besteht (körperliche Fähigkeit zur Zeugung eines Kindes; stabile Beziehung; wirtschaftliche Mindestvoraussetzungen usw.). Weiter müsste die Regierung definieren, was sie unter einer moralischen Pflicht versteht. Sie könnte z.B. utilitaristisch begründen, dass wir alle so handeln sollten, dass sich das Glück auf der Welt mehrt. Dann müsste sie im Anschluss ausführen, warum die Zeugung von Kindern das Glück auf der Welt mehrt (z.B.: Menschen leben in der Regel ein glückliches Leben; Fortbestand von Gesellschaft und Wirtschaft wird gesichert). Die Opposition könnte die utilitaristische Prämisse angreifen (etwa durch einen Verweis auf die Freiheit des Einzelnen) oder die Schlussfolgerungen in Frage stellen (mehr Kinder bedeutet knappere Ressourcen).
Debatten über eine tatsächliche Wahrheit
Die Debatte kann sich auch um eine tatsächliche Wahrheit drehen.
DH glaubt, dass X wahr ist / Ist X wahr?
Hier geht es nur darum, ob diese Behauptung faktisch zutrifft. Eine moralische Bewertung des debattierten Phänomens als „gut“ oder „schlecht“ ist nicht erforderlich und auch nicht erlaubt.
Beispiel für eine solche Debatte wäre „ist die Flüchtlingspolitik Merkels Grund für den Aufstieg der AfD?“. Auf der Opposition wäre hier das Argument unzulässig, dass die Flüchtlingspolitik Merkels viel menschliches Leid verhindert hat. Denn die Flüchtlingspolitik kann gleichzeitig viel menschliches Leid verhindert haben und den Aufstieg der AfD verursacht haben.
Einen definitiven, wissenschaftlichen „Beweis“ der Wahrheit kann und muss keine Seite erbringen. Wie in jeder Debatte gibt es auf beiden Seiten plausible Argumente. Es geht nur darum, dass die eigene Behauptung wahrscheinlicher oder plausibler ist als die der Gegenseite.
Bei der Debatte „ist die Flüchtlingspolitik Merkels Grund für den Aufstieg der AfD“ gewinnt die Opposition nicht schon, wenn sie belegt, dass die AfD auch ohne die Flüchtlingspolitik Merkels heute irgendwie existieren würde. Sie müsste z.B. zeigen, dass die AfD aufgrund anderer Themen (Coronamaßnahmen, Inflation usw.) ungefähr gleich stark wäre.
Prognosethemen
DH glaubt, dass X passieren wird / Wird X passieren?
Prognosethemen sind ein Unterfall der Debatten über eine tatsächliche Wahrheit. Bei Prognosethemen wird nicht bewertet, ob eine bestimmte Entwicklung gut oder schlecht ist. Es geht nur darum, ob diese Entwicklung (wahrscheinlich) eintreten wird. Es gewinnt das Team, das belegt, dass sein Szenario wahrscheinlicher ist als das Szenario des anderen Teams.
In einer Debatte über das Thema „dieses Haus glaubt, dass die USA 2050 keine Demokratie mehr sein werden“ darf die Opposition nicht argumentieren, dass die Abschaffung der Demokratie moralisch verwerflich ist. Sie darf aber argumentieren, dass die Mehrheit der US-Bürger eine Abschaffung der Demokratie für moralisch verwerflich hält und daher keine Partei wählen würden, die die Demokratie abschaffen will. Die Teams könnten sich zudem darüber streiten, was genau „Demokratie“ bedeutet. Die Opposition könnte z.B. argumentieren, dass mehrheitsfähige illiberale Maßnahmen (z.B. diskriminierende Gesetze gegenüber Minderheiten) nicht das Ende der Demokratie bedeuten. Die Regierung könnte dem entgegenhalten, dass keine Demokratie mehr vorliegt, wenn Minderheiten vom politischen Prozess ausgeschlossen werden.
Fazit
Dieser Beitrag kann und soll nicht alle denkbaren Operatoren für Analysthemen beschreiben. Das BPS-Regelwerk erkennt ausdrücklich an, dass weitere Operatoren denkbar sind.[10]
Wenn ihr als RednerInnen noch nicht so erfahren seid, sind die heute diskutierten Unterscheidungen noch nicht so wichtig. Behaltet vor allem im Kopf, dass kein Antrag gestellt werden darf, dass ihr das debattierte Phänomen charakterisieren solltet und dass häufig ein Weltenvergleich (Welt mit/Welt ohne X) hilfreich ist. Dann werdet ihr in aller Regel nicht grob daneben liegen.
Für erfahrene Debattierende und (Haupt)jurierende kann die genaue Formulierung des Operators hingegen sehr wichtig sein, gerade wenn die Debatte knapp ausgeht. Es ist ärgerlich, die Debatte zu verlieren oder schlechtes Feedback zu kassieren, weil man vergessen hat, dass bei „dieses Haus bereut“ eine Alternativwelt beleuchtet werden muss.
Chefjurierende sollten nicht darauf vertrauen, dass allen Teilnehmenden eines Turniers die Feinheiten der Operatoren bekannt sind. Eine klare Themenformulierung und ggf. eine kurze Erläuterung bei der Themenstellung machen allen Beteiligten das Leben leichter.
[1] Vgl. z.B. den Jurierleitfaden zur DDM 2022, S. 16. Einerseits gab es Themen, bei denen man sich vorstellen sollte, das Phänomen würde „ab morgen“ nicht mehr existieren. Andererseits gab es Themen, bei denen angenommen wurde, das Phänomen hätte (auch in der Vergangenheit) niemals existiert. Im internationalen Debattieren wird diese Unterscheidung möglicherweise weiterhin relevant sein. Der Leitfaden für die EUDC 2026 (https://drive.google.com/drive/folders/1sqU4mEj9SbLm2JTaRFyaL0Ks3cHHX2E4) nimmt z.B. an, dass „This house supports X“ nur auf die gegenwärtige und künftige Entwicklung abzielt, aber nicht auf die Vergangenheit.
[2] BPS-Regelwerk, S. 20.
[3] EUDC Manual, S. 30 f.
[4] BPS-Regelwerk, S. 21.
[5] BPS-Regelwerk, S. 21.
[6] BPS-Regelwerk, S. 21.
[7] BPS-Regelwerk, S. 22.
[8] BPS-Regelwerk, S. 22.
[9] BPS-Regelwerk, S. 22.
[10] BPS-Regelwerk, S. 22.

Jonathan Dollinger debattierte während seines Jurastudiums, seines Referendariats und seiner Promotion in Freiburg und Stuttgart. In beiden Clubs war er im Vorstand aktiv. Als Redner gewann er die Deutschsprachige Debattiermeisterschaft 2022 und die Campus-Debatte Heidelberg 2023. Er war Chefjuror der WDM 2023 und des Wissenschaftsturniers Hannover 2023.
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jd/aeh.