Operatoren, Teil 1: Antragsthemen und antragsfreie Themen
„Dieses Haus würde alle Drogen legalisieren“ – klar, bei diesem Thema wissen wir seit unserer ersten Debatte, was Regierung und Opposition zu tun haben. Aber fürchten wir uns nicht alle heimlich vor dem Thema „Es ist 1972. Dieses Haus als die Beatles glaubt, dass die Industrialisierung mehr geschadet als genützt hat“? Dieser Leitfaden soll einen Überblick über Operatoren geben und ihre Anwendung in Debatten erleichtern.
Der Leitfaden gliedert sich in drei Teile: Teil 1 befasst sich mit dem Unterschied zwischen Antragsthemen und antragsfreien Themen. Teil 2 beschreibt verschiedene antragsfreie Operatoren. Teil 3 stellt Akteurs- und Geschichtsthemen vor.
Vorbemerkungen
Die Bedeutung einzelner Operatoren erschließt sich nicht immer ohne Weiteres. Vielfach ergibt sich die spezifische Bedeutung eines Operators nur aus dem jeweiligen Regelwerk oder Jurierleitfaden. Daher nimmt dieser Leitfaden Bezug auf das OPD-Regelwerk in der Fassung von 2025,[1] auf das deutschsprachige BPS-Regelwerk von 2026[2] und ergänzend auf den Jurierleitfaden der EUDC 2025 in Kopenhagen.[3]
Der Leitfaden bezieht sich auf das deutschsprachige Debattieren. Es gibt nach meiner Kenntnis zwar keine expliziten Widersprüche zum internationalen Debattieren, die Gepflogenheiten mögen aber voneinander abweichen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass es bei den Operatoren keine grundlegenden Unterschiede zwischen OPD und BPS gibt. Lediglich die Formulierungen weichen voneinander ab. Ich glaube, dass das stimmt. Für Hinweise, wenn es nicht stimmt, bin ich dankbar.
Schließlich sind bei jeder Debatte etwaige Vorgaben der Chefjury zu beachten. Es macht die Debatte fairer und besser, wenn Chefjurierende komplizierte oder seltene Operatoren bei der Themenverkündung explizit erklären und klarstellen, wie sie einen bestimmten Operatoren verstehen.
„Antragsthemen“/praktische Streitfrage/“policy motion“
Sollte X eingeführt werden / Dieses Haus würde X einführen
Sollte X verboten werden / DHW X verbieten.
Bei Antragsthemen stellt die Regierung einen Antrag, d.h. sie schlägt eine konkrete Maßnahme (policy) vor. Antragsthemen werden deshalb auch Policy-Motions genannt.
Abhängig vom Thema muss die Regierung (häufig) spezifizieren, welche Maßnahme sie auf welche Weise einführen würde. Dabei hat sie (häufig) einen gewissen Ausgestaltungsspielraum. Diesen nennt man im Fachjargon „fiat“.[4]
In einer Debatte über die Einführung einer Vermögensteuer sollte die Regierung z.B. wenigstens grob angeben, ab welchem Vermögen die Steuer greift und wie hoch sie ist. Häufig gehören zum Antrag auch grob skizzierte Ausnahme- und Härtefallregelungen (z.B.: Eine Sozialleistung wird nicht sofort abgeschafft, sondern übergangsweise, sodass die Menschen Zeit haben, sich darauf einzustellen).
Die Opposition hat regelmäßig die Wahl: Entweder verteidigt sie den Status Quo oder sie schlägt eine alternative Politik vor (sog. Gegenantrag oder Counter-Prop). Auch die Opposition hat also regelmäßig einen, ebenfalls „fiat“ genannten, Ausgestaltungsspielraum.[5] Der Gegenantrag muss im gleichen Problemfeld operieren und mit dem vergleichbaren Einsatz von „Ressourcen“ (politisch, finanziell, kulturell…) umsetzbar sein wie der Antrag.[6]
In der Debatte über die Einführung einer Vermögensteuer darf die Opposition das derzeitige Steuersystem verteidigen. Sie darf auch vorschlagen, anstelle einer Vermögensteuer die Steuern auf hohe Einkommen zu erhöhen oder eine Erbschaftsteuer einzuführen. Sie darf nicht vorschlagen, jegliche Sozialleistungen abzuschaffen (anderes Problemfeld und politisch schwieriger umzusetzen als der Antrag) oder private Vermögen gänzlich zu enteignen (schwieriger umzusetzen als der Antrag).
In der Debatte gilt als gesetzt, dass der Antrag der Regierung politisch beschlossen und umgesetzt werden kann.[7] Es ist also kein zulässiges Argument der Opposition, dass der Antrag der Regierung in der Realität nicht mehrheitsfähig oder verfassungswidrig ist. Argumentieren darf die Opposition aber mit den Folgen eines Antrags einschließlich der Reaktionen der Betroffenen auf den Antrag. Für einen möglichen Gegenantrag der Opposition gelten diese Überlegungen sinngemäß.[8]
Lautet das Thema „Sollten alkoholhaltige Getränke in Deutschland verboten werden“, darf die Opposition nicht argumentieren, dass ein solches Gesetz im Deutschen Bundestag nicht mehrheitsfähig wäre. Sie darf auch nicht argumentieren, dass der Antrag an den Gerichten scheitern würde, weil er gegen das Grundgesetz verstößt. Die Opposition darf aber argumentieren, dass die Bevölkerung auf ein solches Verbot in unerwünschter Weise reagieren wird (Erwerb von Alkohol auf dem Schwarzmarkt, Schmuggel aus dem Ausland).
Gelegentlich ist die von der Opposition zu vertretende Position im Antrag vorgegeben. Dann hat sie keinen Ausgestaltungsspielraum für die Einführung eines Gegenantrags.
Das Thema „Sollte eine Wehrpflicht für alle Geschlechter anstatt nur für Männer gelten“ erlaubt es der Opposition nicht, die Wehrpflicht insgesamt abzulehnen. Sie darf nur die Wehrpflicht für Männer verteidigen.
Antragsfreie Themen/“Analysethemen“
Begriff des antragsfreien Themas
Antragsfreie Themen sind Themen ohne Antrag (Überraschung!). Sie können unterschiedlich formuliert sein. Grob vereinfacht: Alle Themen, die nicht „Sollte“ (OPD) oder „dieses Haus würde“ (BPS) lauten, sind antragsfreie Themen (aber Achtung, es gibt Ausnahmen! „Dieses Haus glaubt, dass X Y tun sollte“ ist ein Antragsthema. Dazu in einem kommenden Beitrag mehr).
Beispiele für antragsfreie Themen sind:
Ist X zu begrüßen / DH begrüßt X
Schadet X mehr, als es nützt? / DH glaubt, dass X mehr schadet als es nützt.
Ist X abzulehnen / DH lehnt X ab
Ist X zu bereuen / DH bereut X
Ist eine Welt mit X zu bevorzugen / DH bevorzugt eine Welt mit X
Ist X gegenüber Y zu bevorzugen / DH bevorzugt X gegenüber Y
Für antragsfreie Themen ist auch die Bezeichnung „Analysethemen“ üblich. Diese Bezeichnung sieht sich aber dem Einwand ausgesetzt, dass beide Teams auch bei einem Antragsthema das debattierte Phänomen analysieren. Ebenso gibt es für antragsfreie Themen die Bezeichnung „Prinzipiendebatte“. Diese Bezeichnung ist aber ebenfalls irreführend, weil eine Argumentation mit Prinzipien (Freiheit, Gleichheit usw.) auch in Antragsdebatten möglich ist.
Warum gibt es antragsfreie Themen?
Antragsfreie Themen werden von Chefjurierenden in der Regel gestellt, wenn ein Antrag keinen Sinn geben würde. Viele Phänomene sind spannend zu debattieren, können aber nicht mit einem konkreten Antrag „geregelt“ werden.
Der Aufstieg Chinas, die Verbreitung von künstlicher Intelligenz, die Alterung der Gesellschaft usw. lassen sich durch noch so radikale Anträge nicht aufhalten oder umkehren. Eine antragsfreie Debatte, ob diese Entwicklung zu begrüßen ist, vermeidet dieses Problem.
Selbst wenn ein Antrag theoretisch denkbar ist, wäre eine Antragsdebatte bei vielen Themen unfair. In einer liberalen Gesellschaft können auch umstrittene Phänomene nicht einfach Gegenstand staatlicher Regelungen werden. Schließlich könnte manchmal zwar ein Antrag formuliert werden, er wäre aber verwirrend oder würde die Debatte verzerren.[9]
Eine Debatte über ein Verbot von Dating-Apps würde die Opposition stark bevorzugen. Dating-Apps haben viele Nachteile. Trotzdem wird eine liberale Gesellschaft Dating-Apps (für Erwachsene) nicht verbieten, da die Menschen frei sind, solche Apps zu nutzen oder nicht. Eine Debatte, ob Dating-Apps mehr schaden als nützen, ist dagegen deutlich ausgeglichener.
Gemeinsamkeiten antragsfreier Themen
Im Folgenden stelle ich die Gemeinsamkeiten aller antragsfreien Themen dar, bevor es nächste Woche um die Besonderheiten einzelner Operatoren bei antragsfreien Themen geht.
Bei antragsfreien Themen darf die Regierung keinen konkreten Antrag stellen. Es gibt kein „Gesetz“ und keine konkrete Maßnahme, deren Einführung die Regierung vorschlägt. Entsprechend darf die Opposition auch keinen Gegenantrag stellen. Beide Teams müssen die Welt so hinnehmen, wie sie ist bzw. wie sie im Thema geschildert wird. Einen Gestaltungsspielraum („fiat“) haben die Teams nicht.
Was die Teams tun dürfen und müssen, ist zu charakterisieren. Charakterisieren ist die Beschreibung und Darstellung der debattierten Phänomene. Dazu gehört zunächst eine plausible Definition der Begriffe des Themas. Wichtig ist aber auch eine plausible Darstellung von Grundprämissen und Mechanismen.
Anders als einen Antrag/Gegenantrag muss die Gegenseite eine Charakterisierung nicht als gegeben und „umsetzbar“ hinnehmen.[10] Die Gegenseite darf ihre eigene Charakterisierung anbieten. Sie kann darstellen, dass die Charakterisierung der Gegenseite weniger überzeugend ist (z.B.: die Beispiele sind unrealistisch, die Mechanismen nicht gut belegt). Die Jury muss überlegen, welche Charakterisierung ihr plausibler erscheint.
Beispiel: Das Thema lautet „Dieses Haus begrüßt chinesische Investitionen in Entwicklungsländern“. Die Regierung darf hier keinen Antrag stellen (z.B., dass Länder, die bisher keine solchen Investitionen zulassen, diese Investitionen erlauben sollten).
Die Regierung muss aber begrifflich klären, was Entwicklungsländer sind. Das kann über eine förmliche Definition geschehen (Länder mit einem gewissen BIP pro Kopf), aber auch über eine Aufzählung relevanter Beispiele (besonders bevölkerungsreiche oder strategisch bedeutsame Länder).
Weiter ist es Aufgabe der Regierung, zu beschreiben, wie chinesische Investitionen in Entwicklungsländern typischerweise aussehen: In welche Unternehmen oder Vorhaben wird investiert? Was hat die Bevölkerung davon? Welche Gegenleistungen erwarten die chinesischen InvestorInnen? Die Regierung wird hier regelmäßig eine für sie vorteilhafte Charakterisierung wählen. Z.B. wird sie versuchen zu plausibilisieren, dass die Investitionen zu einem erheblichen Anteil in Infrastruktur erfolgen oder dass Arbeitsplätze für die Bevölkerung der Entwicklungsländer entstehen.
Die Opposition ist an diese Charakterisierung aber nicht gebunden. Sie wird häufig damit argumentieren, dass die Charakterisierung der Regierung unrealistisch ist. Sie kann z.B. darauf hinweisen, dass die Investition, die die Regierung als Beispiel gewählt hat, untypisch für chinesische Investitionen ist. Sie kann auch darstellen, dass es den InvestorInnen egal sein wird, wie die Arbeitsbedingungen vor Ort sind. Möglich wäre auch eine Plausibilisierung, dass die Gewinne aus den Investitionen weitestgehend zurück nach China fließen und den Entwicklungsländern daher nichts nützen.
Zur Klarstellung: Charakterisierungen gehören auch bei Antragsthemen zur Aufgabe beider Teams! Sie werden bei antragsfreien Debatten nur besonders wichtig, weil die Debatte ansonsten „im luftleeren Raum“ stattfindet.
Der Weltenvergleich
In antragsfreien Debatten ist es häufig leicht, Vor- und Nachteile des debattierten Phänomens aufzuzählen. Das reicht aber nicht für eine hochwertige Debatte. Die Teams sollten weitergehend analysieren, wie die Welt mit dem oder ohne das debattierte Phänomen aussieht (sog. Weltenvergleich). Die Teams stellen dar, wie die Welt mit dem beschriebenen Phänomen aussieht. Im sog. Counterfactual schildern sie, wie die Welt ohne das Phänomen aussähe.[11]
In der Debatte über chinesische Investitionen in Entwicklungsländern kann die Regierung leicht Vorteile der Investitionen aufzählen (z.B.: Arbeitsplätze für die Bevölkerung, Bau von Infrastruktur, verbessertes Wirtschaftswachstum). Die Opposition kann Nachteile der Investitionen aufzählen (z.B.: Politische Abhängigkeit, Abfluss der Gewinne nach China, Missachtung der Menschenrechte).
Darüber hinaus sollten sich beide Seiten aber damit beschäftigen, wie Entwicklungsländer ohne chinesische Investitionen aussehen. Erfolgen stattdessen Investitionen aus anderen Ländern und was sind deren Vor- und Nachteile? Die Regierung könnte z.B. darlegen, dass westliche Investoren zu bevorzugen sind, weil sie stärker auf die Menschenrechte achten. Die Opposition könnte darauf hinweisen, dass westliche Investoren weniger investieren und dass moralisch fragwürdige Investitionen immer noch besser sind als keine Investitionen.
Fazit
Bei Antragsthemen haben Regierung und Opposition (regelmäßig) Spielraum für die Ausgestaltung von Antrag und Gegenantrag. Bei antragsfreien Themen müssen sie die Welt hingegen so hinnehmen, wie sie ist. Umso wichtiger werden die Charakterisierung und der Vergleich der von beiden Seiten vertretenen „Welten“.
In der nächsten Woche werden wir uns die einzelnen Operatoren bei antragsfreien Themen ansehen.
[1] https://www.streitkultur.net/wp-content/uploads/2025/07/Regelwerk-V15.pdf, im Folgenden: OPD-Regelwerk.
[2] https://www.achteminute.de/wp-content/uploads/2026/03/Regelwerk_British_Parliamentary_Style_2026.pdf, im Folgenden: BPS-Regelwerk.
[3] https://drive.google.com/drive/folders/1v1lA-8SgWKh1L9ETHz7zBDTEUVu6hX3I; im Folgenden: EUDC Manual.
[4] Lateinisch für „es geschehe“. Mit der Automarke hat das nichts zu tun.
[5] BPS-Regelwerk, S. 18.
[6] BPS-Regelwerk, S. 26.
[7] BPS-Regelwerk, S. 17.
[8] EUDC Manual, S. 28 f.
[9] OPD-Regelwerk, S. 2.
[10] EUDC Manual, S. 29.
[11] BPS-Regelwerk, S. 22.

Jonathan Dollinger debattierte während seines Jurastudiums, seines Referendariats und seiner Promotion in Freiburg und Stuttgart. In beiden Clubs war er im Vorstand aktiv. Als Redner gewann er die Deutschsprachige Debattiermeisterschaft 2022 und die Campus-Debatte Heidelberg 2023. Er war Chefjuror der WDM 2023 und des Wissenschaftsturniers Hannover 2023.
Das Mittwochs-Feature: Mittwochs veröffentlicht die Achte Minute ab 10.00 Uhr oftmals ein Mittwochs-Feature, worin eine Idee, Debatte, Buch oder Person in den Mittelpunkt gestellt wird. Wenn du selbst eine Debatte anstoßen möchtest, melde dich mit deinem Themen-Vorschlag per Mail an team [at] achteminute [dot] de.
[1] https://www.streitkultur.net/wp-content/uploads/2025/07/Regelwerk-V15.pdf, im Folgenden: OPD-Regelwerk.
[2] https://www.achteminute.de/wp-content/uploads/2022/04/Jurierleitfaden-DDM-2022-v2.pdf, im Folgenden: BPS-Jurierleitfaden. Dieser Jurierleitfaden fand mit geringen, für den Artikel nicht relevanten Änderungen auch auf der DDM 2024 Anwendung.
[3] https://drive.google.com/drive/folders/1v1lA-8SgWKh1L9ETHz7zBDTEUVu6hX3I; im Folgenden: EUDC Manual.
[4] Lateinisch für „es geschehe“. Mit der Automarke hat das nichts zu tun.
[5] BPS-Jurierleitfaden, S. 15.
[6] BPS-Jurierleitfaden, S. 19.
[7] BPS-Jurierleitfaden, S. 15.
[8] EUDC Manual, S. 28 f.
[9] OPD-Regelwerk, S. 2.
[10] EUDC Manual, S. 29.
[11] BPS-Juirerleitfaden, S. 15 f.
jd/aeh.