OPD-Version 10.1 und englischsprachige Version der Kurzregeln veröffentlicht

Datum: 30. Juni 2016
Redakteur:
Kategorie: Neues aus den Clubs

OPD LogoDie Tübinger Regelkommission des von Streitkultur e.V. verwalteten Formats der Offenen Parlamentarischen Debatte (OPD) hat eine neue Version des kommentierten Turnierregelwerks veröffentlicht, Version 10.1.

Gegenüber Version 10 wurden dabei kleinere Änderungen vorgenommen. In einer Rundmail über den Mailverteiler des Verbands der Debattierclubs an Hochschulen e.V. (VDCH) wurden diese in gesonderten Dokumenten übersichtlich vorgestellt. Sie sind zur einfachen Einsicht an der jeweiligen Stelle verlinkt.

Zwei der Änderungen im Regeltext sollen vor allem mehr Klarheit schaffen, was mit den jeweiligen Abschnitten konkret gemeint ist. So wurde beispielsweise das Verhältnis von Juroren und Publikum klarer erläutert.

Vorher: „(2) Adressat der Überzeugung ist neben den Fraktionsfreien Rednern das Publikum, nicht hingegen der Präsident oder die Juroren. Die Ansprache der Redner untereinander sollte auch bei persönlichen Bezugnahmen nicht ins Private gleiten. Der Charakter der Aussprache ist öffentlich.“

Nachher: „(2) Adressat der Überzeugung ist neben den Fraktionsfreien Rednern das Publikum. Jede anwesende Person, inklusive Juroren und Präsident, gehört als Person zum Publikum. Juroren sind allerdings nur als Person und nicht in der Rolle des Jurors anwesend, sie werden also wie normale Zuhörer adressiert. Der Präsident leitet offiziell die Debatte und darf somit als Präsident adressiert werden. Die Ansprache der Redner untereinander und an das Publikum sollte auch bei persönlichen Bezugnahmen nicht ins Private gleiten. Der Charakter der Aussprache ist öffentlich.“

Fazit: Es wäre falsch, Juroren während seiner Rede zu ignorieren oder keines Blickes zu würdigen; sie sollen jedoch – wie auch die Freien Redner – als normaler Teil des Publikums behandelt und nicht als „liebe Juroren“ angesprochen werden.

Außerdem wurde der Regeltext zum Redeziel von Zwischenreden überarbeitet:

Vorher: „(1) Die Zwischenrede ist reine Erwiderung mit dem Zweck nochmaliger Werbung oder Klärung. Sie hat auf die Rede des Fraktionsfreien genau einzugehen und darf nicht unverbunden zu allgemeinen Ausführungen genutzt werden. Die Redezeit ist hier Grenze ohne Pflicht.“

Nachher: „(1) Die Zwischenrede ist reine Erwiderung mit dem Zweck nochmaliger Werbung oder Klärung. Primäres Ziel jeder Zwischenrede sollte es sein, den Fraktionsfreien Redner für die eigene Seite zu gewinnen. Sollten dessen Interessen sich absolut nicht mit der eigenen Seite verbinden lassen, so ist ihm und dem Publikum aufzuzeigen, warum die von der eigenen Seite vertretenen Ideale gegenüber seinen Interessen vorzuziehen sind. Die Zwischenrede hat auf die Rede des Fraktionsfreien Redners genau einzugehen und darf nicht unverbunden zu allgemeinen Ausführungen genutzt werden. Die Redezeit ist hier Grenze ohne Pflicht.“

Fazit: Der Freie Redner muss nicht um jeden Preis umworben werden – die Zwischenrede soll immer noch das gesamte Publikum überzeugen, aber eben als zur eigenen Argumentation passende Antwort auf die Freie Rede.

Schließlich wurde noch eine Regelung aufgenommen, die von den Chefjuroren der Regionalmeisterschaften 2015 vorgeschlagen worden war: Bei nach der ersten Rede der Oppostion umstrittenem Debattenthema entscheidet nun der Hauptjuror, welchem Antrag gefolgt wird.

Vorher: „(2) Sollte der erste Redner der Regierung das Thema deutlich verfehlen, so zeigt der Eröffnungsredner der Opposition auf, warum der Antrag oder die Rede mit dem Thema nichts zu tun hat. Debattiert wird im Folgenden das Thema bezogen auf einen Antrag, der sinnvollerweise hätte gestellt werden können. Die Argumente der Opposition sollten dann natürlich nur noch technischer Natur (Antragskritik) sein, wenn sie in entsprechend kritisierbarer Form in jedem Antrag vorkommen müssten. Einen schwachsinnigen neuen Antrag zum Thema zu stellen, nur um ihn technisch unendlich kritisieren zu können, ist nicht Sinn dieser Maßnahme!
Beispiel: Beim Thema „Sollen religiöse Gruppierungen keine Sonderrechte erhalten?“ stellt die Regierung den Antrag, Kirchen generell zu verbieten. Die Opposition sollte daraufhin erklären, dass ein Verbot und somit die Abschaffung der Gruppierungen eine wesentlich strittigere Maßnahme ist, als nur den Kirchenzehnt nicht mehr staatlich mit der Lohnsteuer einzutreiben und Priestern Schweigerechte vor Gericht zu entziehen, da nun Kernelemente der religiösen Gemeinschaften anstatt von „Annehmlichkeiten“ auf dem Spiel stehen. Sie könnte daraufhin erklären, dass ein Antrag z.B. vorsehen könnte, ihnen eben diese (und eventuelle weitere) Vorteile im Vergleich zu anderen Institutionen zu entziehen. Gegen diesen Antrag würde die Opposition dann weiter argumentieren.“

Nachher: „(2) Sollte der erste Redner der Regierung das Thema deutlich verfehlen, so zeigt der Eröffnungsredner der Opposition auf, warum der Antrag oder die Rede mit dem Thema nichts zu tun hat und erklärt wie ein Antrag aussehen könnte, der sinnvollerweise hätte gestellt werden können. Er debattiert das Thema bezogen auf einen solchen Antrag. Die Argumente der Opposition sollten natürlich nur dann noch technischer Natur („Antragskritik“) sein, wenn sie in entsprechend kritisierbarer Form in jedem Antrag vorkommen müssten. Einen schwachsinnigen neuen Antrag zum Thema zu stellen, nur um ihn technisch unendlich kritisieren zu können, ist nicht Sinn dieser Maßnahme!
Beispiel: Beim Thema „Sollen religiöse Gruppierungen keine Sonderrechte erhalten?“ stellt die Regierung den Antrag, Kirchen generell zu verbieten. Die Opposition sollte daraufhin erklären, dass ein Verbot und somit die Abschaffung der Gruppierungen eine wesentlich strittigere Maßnahme ist, als nur den Kirchenzehnt nicht mehr staatlich mit der Lohnsteuer einzutreiben und Priestern Schweigerechte vor Gericht zu entziehen, da nun Kernelemente der religiösen Gemeinschaften anstatt von „Annehmlichkeiten“ auf dem Spiel stehen. Sie könnte daraufhin erklären, dass ein Antrag z.B. vorsehen könnte, ihnen eben diese (und eventuelle weitere) Vorteile im Vergleich zu anderen Institutionen zu entziehen. Gegen diesen Antrag würde die Opposition dann weiter argumentieren.

(2.a) Wurde in der Eröffnungsrede der Opposition gemäß des vorigen Paragraphen der Antrag der Regierung als Verfehlung des Themas beanstandet, so gibt der Hauptjuror der Debatte unmittelbar nach Ende der Rede für beide Seiten ohne weitere Begründung bekannt, welche Version des Themas debattiert wird. Hat die Regierung tatsächlich das Thema im Antrag maßgeblich verfehlt und die Opposition einen dem Thema gemäßen Antrag skizziert, so ist der Opposition zuzustimmen. Wurde der Antrag der Regierung hingegen dem Thema gerecht oder aber hatte die Opposition keinen dem Thema gerechten Vorschlag, so bleibt es beim Antrag der Regierung.“

Fazit: Besser nicht das Thema verdrehen. Falls es dennoch passiert, sollte die Opposition eine sinnvolle Debatte aufsetzen und der Hauptjuror genau aufpassen, ob das auch wirklich passiert.

Außerdem wurde eine englischsprachige Übersetzung der zur Regelerklärung beliebten Kurzregeln angefertigt. Gemeinsam mit verschiedenen anderen OPD-Materialien stehen das aktualisierte Regelwerk und die englische Version der Kurzregeln unter www.streitkultur.net/opd-service kostenlos zur Verfügung. Die Regelkommission ist bei Fragen und Anregungen unter der Mailadresse opd [at] streitkultur [dot] net erreichbar.

lok./jm.

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