Marburg/Bamberg gewinnt den Streitkultur-Cup 2015

Tobias Kube und Sabrina Göpel, die beiden Marburger des Mixed-Teams. Florian Umscheid musste bereits vor der Verkündung abreisen. © Felix Lennartz
Das Finale des Streitkultur-Cups in Tübingen konnte ein Mixed-Team des Brüder Grimm Debattierclub Marburg e.V. und des Debattierclub Bamberg für sich entscheiden. Das Team Streitkultur Kevin (Sabrina Göpel, Tobias Kube, Florian Umscheid) übertraf aus der Regierung mit ein paar Punkten Vorsprung die Konkurrenz aus Tübingen in der Opposition mit dem Team Streitkultur Koios (Konrad Gütschow, Jonas Hilla, Nikos Bosse). Das Publikum kürte Florian Umscheid zum besten Finalredner. Die freien Redner des Finales waren Peter Giertzuch, Julius Steen und Vera Bartsch.
Das Thema des Finales lautete: Sollten Youtube und andere Videoplattformen für Schäden haften, die vom Betrachten ihrer Videos herrühren, es sei denn sie können beweisen, dass die Videos nicht ausschlaggebend für die Tat waren?
Juriert haben das Finale neben den Chefjuroren Sina Strupp (Mainz) und Nicolas Friebe (Göttingen) die Juroren Franziska Städter (Debating Club Heidelberg), Jannis Limperg (Freiburg) und Stefan Kegel (Magdeburg), Anne Suffel (Marburg) präsidierte.
Zu dem Wettkampf waren insgesamt zwölf Teams angereist. Der Streitkultur-Cup war das sechste Turnier der Freien Debattierliga diese Saison. Der aktuelle Tabellenstand der Liga erscheint in Kürze auf dem Blog der FDL.
Die zehn besten Redner der Vorrunden waren die folgenden:
1. Florian Umscheid, 153,92 P.
2. Nikos Bosse, 150,33 P.
3. Konrad Gütschow, 150,17 P.
4. Tobias Kube, 149,17 P.
5. Peter Giertzuch, 143,50 P.
6. Julius Steen, 138,16 P.
7. Vera Bartsch, 137,34 P.
8. Christian Strunck, 137,33 P.
9. Sabrina Göpel, 134,67 P.
10. Christoph Wanzke, 133,34 P.
Alle Themen des Turniers in der Übersicht:
VR1: Sollen Sicherungsverwahrte die Möglichkeit bekommen, statt Verwahrung aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen?
VR2: Brauchen wir eine Freihandelszone aller demokratischer Staaten?
VR3: Sollen Lügen bestraft werden, wenn sie erfolgreich genutzt werden, um Sex mit einer Person zu haben, die bei Kenntnis der Wahrheit diesen abgelehnt hätte?
F: Sollten Youtube und andere Videoplattformen für Schäden haften, die vom Betrachten ihrer Videos herrühren, es sei denn sie können beweisen, dass die Videos nicht ausschlaggebend für die Tat waren?
Das Tab des Streitkultur-Cups 2015.
fst/ama