Münster gewinnt die ZEIT DEBATTE Leipzig

Datum: 9. Mai 2016
Redakteur:
Kategorie: Turniere, ZEIT DEBATTE

Tine Heni und Christoph Saß aus Münster haben am vergangenen Wochenende die ZEIT DEBATTE Leipzig gewonnen. Als Schließende Opposition haben sie sich gegen ihre Teamkollegen aus Münster Sprech und Schwafel (Marc-André Schulz, Marcel Jühling) in der Eröffnenden Opposition, gegen die Berlin Debating Union BDU A (Alexander Hans, Tobias Münch) in der Eröffnenden Regierung und die Göttinger Linksträger in der Schließenden Regierung (Nikos Bosse, Robert Epple) durchgesetzt. Die prominente Ehrenjury kürte Christoph Saß zum besten Finalredner.

Siegreich in Leipzig: Tine Heni und Christoph Saß (c) Mark Etzel

Siegreich in Leipzig: Tine Heni und Christoph Saß (c) Mark Etzel

Gestritten wurde um das Thema „Dieses Haus würde eine verfassunggebende Versammlung für das deutsche Volk einberufen.“ Bei der Entscheidung der studentischen Jury handelt es sich um einen 2:3 Split. Das Finale wurde von den Chefjuroren Pascal Schaefer und Mark Etzel sowie Jule Biefeld, Jannis Limperg und Jonathan Scholbach als Chair juriert.

 

Die Themen im Überblick

VR1(Infoslide: Schand- oder Ehrenstrafen sind Strafen, bei denen die Demütigung oder Bloßstellung der Verurteilten eine zentrale Rolle spielt.)
DHW Ehrenstrafen als Strafmaßnahme einführen.

VR2: DH bedauert den hohen Stellenwert von Liebe in westlich geprägten Kulturen.

VR3: (Infoslide: Staatskapitalismus ist ein ökonomisches Model, in dem Firmen in Privatbesitz im freien Wettbewerb um Kunden stehen. Trotzdem interveniert der Staat oft in ausgewählten Firmen durch Investitionen, Einfluss auf Managemententscheidungen und andere Maßnahmen meist mit dem Ziel die Wirtschaft zu stabilisieren. Bekannte staatskapitalistische Nationen sind z. Bsp. Singapur, China und Russland. Im Staatskapitalismus herrscht die Ansicht vor, dass der Staat besser als der Markt in privatwirtschaftlichen Angelegenheiten entscheidet!)
DH zieht den Staatskapitalismus dem liberalen Kapitalismus vor.

VR4: (Infoslide: Der Antarktisvertrag ist eine im Jahr 1961 in Kraft getretene internationale Übereinkunft. In Ihr einigten sich alle Staaten, die Ansprüche oder Anspruchsvorbehalte in der Antarktis haben, ihre Gebietsansprüche ruhen zu lassen und auf die wirtschaftliche Ausbeutung oder militärische Nutzung der Region zu verzichten. Stattdessen lädt der Vertrag alle Staaten der Welt ein, sich an der wissenschaftlichen Erforschung der Antarktis zu beteiligen.Der politische Status der Arktis ist hingegen bislang ungeklärt. Derzeit versuchen die fünf Anrainerstaaten des Nordpolarmeers mit Gebiet nördlich des Polarkreises, Norwegen, Dänemark, Russland, USA und Kanada, territoriale Ansprüche zu erheben. Auf Basis hierfür gilt das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982. Es ermöglicht Staaten, eine Ausweitung ihrer Kontrolle auf den Kontinentalschelf und somit den Meeresboden und die Rohstoffquellen unterhalb des Bodens zu beantragen. Russland stellte kürzlich eine Militärbasis für 150 Soldaten in der Arktis fertig und hatte bereits 2007 eine Flagge auf dem Meeresgrund unter dem Nordpol platziert.)
DH als die USA würde die Arktis militärisch besetzen um einen umfassenden Arktisvertrag analog zum Antarktisvertrag zu erzwingen.

VR5: DH als Gott bereut die Erschaffung der Menschheit.

HF: Du bist ein junger Autor und weißt zu 100 Prozent, dass dein erstes Buch ein Bestseller wird. DH als der Autor würde das Buch anonym veröffentlichen.

F: Infoslide: Aktuelle Präambel des Grundgesetzes:
“Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.”

Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz war nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung war zunächst unklar, ob diese über Art. 23 GG erfolgen oder über den Prozess der gesamtdeutschen Verfassungsgebung nach Art. 146 GG.
Die Entscheidung für den Beitritt und gegen die staatliche Neukonstituierung fiel mit den ersten freien Volkskammerwahlen in der DDR am 18. März 1990. Die Mehrheit der DDR-Bürgerinnen und -Bürger wählten die Parteien, die den Beitritt nach Artikel 23 favorisierten. Entsprechend beschloss die Volkskammer am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990.
 
Art. 23 GG, in der Fassung vom 23. Mai 1949:
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
 
Art. 146 GG, in der Fassung vom 23. Mai 1949:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Finalthema: DHW eine verfassunggebende Versammlung für das deutsche Volk einberufen.

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