OPD-Regelwerk Version 15 veröffentlicht

Datum: 29. Juli 2025
Redakteur:
Kategorie: Das Thema, Turniere

Die Regelkommission der Offenen Parlamentarischen Debatte kümmert sich in der Nachfolge der OPD-Gründer um die Regeln des Formats. Sie besteht diese Saison aus Anne Uder (Würzburg), Dario Werner (Hamburg), Marius Grepmair (Tübingen), Sven Bake (Würzburg) und Sven Jentzsch (Tübingen). Unsere Amtszeit endet diese Woche.

In dieser Amtszeit haben wir zuerst an einem kleinen Update (ein mögliches OPD 14.3) gearbeitet, aus dem am Ende eine neue Version des Regelwerks – OPD V15 – wurde. Einige Änderungen sind schon seit einigen Monaten beschlossen, aber wir haben uns entschieden, mit der Veröffentlichung zu warten, damit die neuen Regeln keine Verwirrung (insbesondere auf der Deutschsprachigen Debattiermeisterschaft) stiften. Nun sind wir aber nach ein paar Überstunden so weit und stellen die Änderungen vor.

Da die Menge an Änderungen schnell unüberschaubar wird, und weil es ohnehin nicht schaden kann, das immer mal wieder zu tun, können wir euch nur empfehlen, das Regelwerk beizeiten nochmal am Stück zu lesen: https://www.streitkultur.net/debattieren/opd-service/#materialien.

 

Regeländerungen (grob sortiert nach Wichtigkeit):

Überarbeitung der Abzüge

  • Beschreibung Änderung: (1) Änderung der Sanktionshöhe: Der kleine Abzug wird auf 3 Punkte verringert, der große Abzug auf 15 Punkte erhöht. Neben Punktlosigkeit als härtester Form der Bestrafung wird auf Turnieren die Möglichkeit der Disqualifikation (vor allem bei Verstößen gegen das digitale Rechercheverbot) geschaffen. (2) Streichung von Abzugsgründen: Der “Thema verfehlt”-Abzug wird nur noch für vollständige Verfehlung des Themas oder Führen einer anderen Debatte vergeben (Troll-Debatten) statt für jede Verfehlung von Thema und Debattensetting. Einen Abzug für “Rolle verfehlt” gibt es nur noch für ein Verlassen der Debattensimulation, wenn dies der Glaubwürdigkeit anderer Debatten Teilnehmer schadet. (3) Formale Änderungen: Die Regel war bisher nach Natur der Abzüge gegliedert, nun ist sie in kleinen und großen Abzüge aufgeteilt. Die Begründung der Abzüge und die Abgrenzung zur Schlechtleistung wurden zusammengefasst und kürzer gefasst.
  • Änderung im Regeltext: “Wenn Redner*innen Regelverstöße begehen, die geeignet sind, den konkurrierenden Debattenteilnehmenden oder dem Ansehen der Offenen Parlamentarischen Debatte zu schaden, wird jenseits einer reinen Schlechtbewertung in den entsprechenden Kategorien eine Sanktion durch Punktabzug vergeben. Als solche Sanktionen stehen zur Verfügung: kleiner Abzug (3 Punkte), großer Abzug (15 Punkte), Punktlosigkeit. Abzüge können mit Zweidrittelmehrheit der Jurierenden und nicht gegen das Votum der Hauptjuror*innen gegeben werden; für Punktlosigkeit braucht es sogar Einstimmigkeit. Die Abzüge werden nach Mittelung und gegebenenfalls Rundung von Punkten abgezogen”; “Abzüge können nur an Einzelpersonen bzw. deren Einzelpunkte und für Verhalten während der Debatte vergeben werden. Dies umfasst neben der eigentlichen Rede auch abzugswürdiges Verhalten von der Bank aus. Fand das Verhalten durch das ganze Team statt, können allen Teammitgliedern entsprechende Abzüge auf ihre Einzelpunkte gegeben werden; außerdem kann in diesem Fall – genauso bei Fehlverhalten außerhalb der Debatte – auf Sanktionen im Rahmen der Veranstaltung (z.B. Disqualifikation) zurückgegriffen werden”; “Ein kleiner Abzug ist für Regelverstöße vorgesehen, die dem Format oder den anderen Debattenteilnehmenden einen kleinen potenziellen Schaden zufügen. Er kann für die folgenden Verstöße vergeben werden: (a) Überschreiten der Redezeit um bis zu 15 Sekunden, oder (b) ein Verlassen der Debattensimulation, bei dem die persönliche Glaubwürdigkeit anderer Redender oder Jurierender unter Missachtung des Debattensettings angegriffen wird”; “Ein großer Abzug ist für Regelverstöße vorgesehen, die dem Format oder den anderen Debattenteilnehmenden einen großen potenziellen Schaden zufügen. Er kann für die folgenden Verstöße vergeben werden: (a) nachhaltiges Missachten der Anweisungen des Präsidiums (z. B. wenn Zwischenrufe unterbunden wurden oder bei Reden, die die Redezeit um mehr als 15 Sekunden überschreiten), (b) grobe Beleidigungen gegenüber anderen Debattenteilnehmenden oder dem Präsidium bzw. der Jury, (c) oder vollständige Verfehlung des Themas bzw. Führen einer gänzlich anderen Debatte”; “Punktlosigkeit ist für Regelverstöße vorgesehen, die dem Format oder den anderen Debattenteilnehmenden einen massiven potenziellen Schaden zufügen bzw. die Debatte als solche vereiteln. Es kann für die folgenden Verstöße vergeben werden: (a) Nicht-Erscheinen zur Debatte, (b) oder jegliches Fehlverhalten, bei dem die Jury einstimmig der Meinung ist, dass es durch einen kleinen oder großen Abzug nicht hinreichend sanktioniert ist (insbesondere bei heftigsten Beleidigungen und Diskriminierungen)” (B.1.5). “Begehen Teams oder Einzelredner*innen schwere Verstöße (insbesondere schwere wettbewerbsspezifische Verstöße  wie das Missachten des digitalen Rechercheverbots), können sie durch die Wettbewerbsleitung disqualifiziert oder aus der Wertung genommen werden” (C.1.2).
  • Begründung: Zu (1) Änderung der Sanktionshöhe: Kleine Abzüge entstehen häufig ohne böse Absicht und erzeugen keinen Schaden, der 6 Punkten für die Einzelleistung entspricht. Im Übrigen soll beim Reden über die Redezeit dauerhaft geklingelt werden, sodass weitere Äußerungen ohnehin untergehen. Bei großen Abzügen liegt hingegen eigentlich immer böse Absicht und massives Fehlverhalten vor. Wir fanden es angemessen, dass der Abzug jetzt eine ganze Note kostet. Außerdem fanden wir es bei schwersten Verstößen angebracht, Turnierausrichter*innen und Chefjurys die Möglichkeit geben so zu intervenieren, wie sie es angemessen finden. Die Sanktionen sind nun ähnlich denen im Fußball: Eine gelbe Karte (kleiner Abzug) fungiert als starke Verwarnung, eine rote Karte (großer Abzug) schwächt ein Team hingegen signifikant. Zu (2) Streichung von Abzugsgründen: Der Meta-Abzug sorgt häufig für Verwirrung, besonders bei neuen Redner*innen. Es soll klarer werden, dass er vorsieht, dass sich Redner*innen keinen Vorteil durch die Diskreditierung anderer Redner*innen erschleichen und die Autorität von Jurierenden zu schützen. Beim schauspielerischen Annehmen einer Rolle (z.B. als Regierungsredner so tun, als wäre man Friedrich Merz) waren wir nicht mehr davon überzeugt, dass es so stark dem anderen Team schadet, dass es abzugswürdig ist. Gleiches gilt für Anträge, die am Ende für zu falsch einschränkend befunden werden. Das ist häufig Auslegungssache und außerdem haben wir die Möglichkeiten der Opposition erhöht, sich dagegen zu wehren. Debatten, die sich bewusst entscheiden, ein vollständig anderes Thema zu debattieren, sollten hingegen weiterhin bestraft werden. Last but not least sollen Regelverstöße sowieso durch Hauptjuror*innen unterbunden werden – und werden Anweisungen nachhaltig ignoriert, liegt ein großer Abzug vor. Zu (3) Formalen Änderungen: Große Abzüge werden sehr selten vergeben, so ist es hoffentlich einfacher, schnell Abzüge nachzuschauen. Einfachere Lesbarkeit, damit das Regelwerk besser als Nachschlagewerk funktioniert.

 

Neuer Modus für den Umgang mit fehlenden oder falschen Anträgen

  • Beschreibung der Änderung: Stellt die Regierung einen falschen Antrag, konnte die Opposition in ihrer ersten Rede bislang erklären, dass sie den Antrag für unzulässig hält und einen eigenen Antrag vorschlagen. Danach entschieden die Hauptjuror*innen. Ab jetzt erklären Hauptjuror*innen unmittelbar nach der Eröffnungsrede der Regierung falsche und fehlende Anträge für unzulässig, erklären welche Teile des Antrags mit der Streitfrage unvereinbar sind, und geben der Opposition die Gelegenheit, einen Ersatzantrag zu stellen. Weiter dürfen alle weiteren Debattenteilehmenden und Nebenjuror*innen den Antrag bei den Hauptjuror*innen bezweifeln. Nach der Eröffnungsrede der Opposition erklären Hauptjuror*innen, ob der Ersatzantrag zulässig ist und nach welchem Antrag weiter debattiert wird. Stellt niemand einen Antrag, wird die Debatte antragsfrei.
  • Änderung im Regeltext: Neue Regel A.3.3. (“Umgang mit fehlenden oder falschen Anträgen”): “Anträge, die die Streitfrage zu stark einschränken, zu weit über sie hinausgehen, zu große Nebendebatten auslösen oder anderweitig mit dem Wortlaut der Streitfrage unvereinbar sind, sind unzulässig”; “Alle Debattenteilnehmenden und Nebenjuror*innen dürfen die Hauptjuror*innen nach der ersten Rede der Regierung nach der Vereinbarkeit des Antrags mit der Streitfrage fragen. Eine Aussprache erfolgt nicht”; Stellt die Eröffnungsrede der Regierung einen unzulässigen Antrag oder gar keinen Antrag, erklären Hauptjuror*innen, welche Bestandteile des Antrags mit der Streitfrage unvereinbar sind oder dass der Antrag fehlt. Bei dieser Entscheidung berücksichtigen sie den Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum der Regierung. Weiter erklären sie, dass die Opposition in ihrer Eröffnungsrede die Möglichkeit hat darzulegen, wie ein Antrag sinnvollerweise ausgesehen hätte (Ersatzantrag). Ersatzanträge sind zulässig, wenn sie mit der Streitfrage vereinbar sind und nicht erkennbar zum Schaden der Regierung ausgestaltet werden. Die Eröffnungsrede der Opposition darf einen Ersatzantrag auch ohne ausdrücklichen Hinweis der Hauptjuror*innen stellen”; “Nach der Eröffnungsrede der Opposition erklären Hauptjuror*innen, welcher Antrag der Streitfrage besser entspricht (falls nur einer gestellt wurde, dieser) und weiter debattiert wird. Wird kein Antrag oder nur die Streitfrage gänzlich entstellende Anträge gestellt, erklären Hauptjuror*innen, dass die Debatte antragsfrei wird. Das bedeutet, dass es Gegenstand der Debatte wird, welchen Antrag der Akteur der Debatte wahrscheinlich umsetzen würde.”
  • Begründung: Die alte Regel hatte mehrere Probleme: 1. Die aktuelle Regel ist vielen Teams (und teilweise sogar Hauptjuror*innen!) unbekannt. Viele Teams wissen also nicht, wie sie auf einen unfairen Antrag reagieren können. 2. Die Regel lastete der Opposition ein Risiko auf: Vielleicht ist der Antrag der Regierung unzulässig, vielleicht aber auch nicht. So muss die erste Oppositionsrede auch den Fall abdecken, dass der Antrag doch zulässig ist. Das erscheint ungerecht, da sich gerade die Regierung einen unfairen Vorteil verschaffen könnte. 3. Fehlende Anträge wurden nicht abgedeckt. 4. Die Möglichkeit, dass sich die Regierung durch einen falschen Antrag einen unsportlichen Vorteil verschaffen könnte, wenn die Opposition keinen Ersatzantrag stellte, machte den kleinen Abzug „Thema verfehlt“ nötig (Siehe Änderung der Abzüge).
    Diese Probleme werden durch die Regeländerung gelöst: Schon nach der Eröffnungsrede der Regierung besteht Klarheit und somit „Rechtssicherheit“ über den Regierungsantrag. Das Anzweiflungsrecht sorgt dafür, dass Juror*innen und Opposition die Regel kennen und die Opposition somit nicht in Gefahr läuft, die Debatte gegen einen illegitimen Antrag führen zu müssen.
    Nachteil ist, dass Hauptjuror*innen früher und stärker in die Debatte eingreifen. Dieser Eingriff ist allerdings nur graduell stärker als im Status quo ante. Im Ergebnis überwiegen die Vorteile, vor allem der bessere Schutz der Opposition vor unfairen Anträgen.

    Welcher Antrag wird debattiert?
    Anne Uder und Sven Bake in der Eröffnenden Opposition.
    © DC Hamburg 2024

Dezidierte Präsident*innen nur als Ausnahmefall

  • Beschreibung der Änderung: Die Aufgaben der Präsident*innen fallen jetzt auch standardmäßig den Hauptjuror*innen zu. Es ist diesen aber möglich, Teile ihrer präsidialen Aufgaben (z.B. die Zeitnahme) bei beidseitiger Einigkeit an Nebenjuror*innen zu delegieren und im Falle der Debattenmoderation sogar an juryexterne Personen (beispielsweise Moderator*innen eines öffentlichen Finals).
  • Änderung im Regeltext (Änderungen kursiv): “Weiterhin Teil der Debatte sind ein bzw. eine Hauptjuror*in und gegebenenfalls weitere Nebenjuror*innen. Bei diesen Personen handelt es sich um eine Jury, weil sie stellvertretend für das Publikum die Beurteilung der Debatte vornehmen. Ferner handelt es sich bei ihnen um ein Präsidium, weil sie (wie das Präsidium realer Parlamente) die Debatte neutral leiten – das heißt, sie moderieren, über die Einhaltung der Regeln wachen, über ihre Auslegung in Zweifelsfällen entscheiden und alle erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung ergreifen”; “Hauptjuror*innen übernehmen die beschriebene Leitung der Debatte hauptverantwortlich und nach außen hin; außerdem leiten sie intern die Arbeit der Jury”; “Nebenjuror*innen sind genauso wie Hauptjuror*innen für die Beurteilung der Debatte zuständig. Darüber hinaus können sie Hauptjuror*innen auf Regelverstöße hinweisen”; “Hauptjuror*innen können Teile ihrer präsidialen Kompetenzen (z.B. Zeitnahme oder Unterbinden von unangemessenen Zwischenrufen) an Nebenjuror*innen abtreten. Die Moderation der Debatte (Eröffnung und Schließung, Aufrufung der Reden, Zeitnahme) können Hauptjuror*innen auch an jury-externe Personen weitergeben. Art und Umfang der delegierten Kompetenzen sowie die verantwortliche Person müssen in jedem Fall klar und eindeutig kommuniziert werden und beide Seiten einverstanden sein.” (A.2.2.a-d). Außerdem wurden einige alte Regeln zu Präsident*innen gestrichen bzw. die Verantwortung an die Hauptjuror*innen überschrieben.
  • Begründung: Das trägt zunächst einmal dem Status quo Rechnung, in der die eigentliche Ausnahme, dass Hauptjuror*innen den Job der Präsident*innen übernehmen, längst zur Regel geworden ist. Dezidierte Präsident*innen kamen im deutschsprachigen OPD-Debattieren außerhalb von KO-Runden auf Turnieren fast nicht mehr vor. Wir haben jedoch auch regeltechnische Gründe: Wir verstehen zwar den Charme einer dezidiert für die Regelüberwachung und Interaktions-Protokollierung zuständigen Person, gerade in einem schon juriertechnisch herausforderndem Format. Aber wir schätzen das Amt als einerseits zu machtvoll für neue Jurierende ein (denen man zumutet, alle OPD-Regeln so gut zu kennen, dass sie sie problemlos überwachen können) und andererseits zu machtlos für erfahrene Jurierende (die man lieber als Teil der Jury hätte, um die Jurierung auf eine breitere intersubjektive Basis zu stellen).

    Die Zukunft des Präsidenten: Sven Jentzsch und Marius Grepmair als Präsident und Juror beim Tübinger Frischlingscup.
    © Streitkultur e.V. 2023

Neuer Modus für Punktgleichheit zwischen Teams

  • Beschreibung der Änderung: Anstelle des früheren Präsident*innen-Entscheids tritt ein neuer Modus: Bei Punktegleichstand entscheidet die Jury nach Mehrheit, gibt es dort auch Gleichstand, entscheidet der*die Hauptjuror*in. Ist er*sie unentschlossen, gilt die Debatte als unentschieden (diese Möglichkeit wird ihnen in Turnier-KO-Runden genommen – hier müssen sie sich natürlich festlegen, um Sieg und Niederlage zu bestimmen).
  • Änderung im Regeltext: “Die Rede, die im Vergleich der Einzelleistungen im Jurierendenvotum die meisten Punkte auf sich vereinigen konnte, hat am meisten überzeugt. Bei Gleichstand entscheiden die Präsident*innen. Bei Gleichstand entscheidet die einfache Mehrheit der Juror*innen; herrscht hier auch Gleichstand, entscheidet der*die Hauptjuror*in; sieht er*sie dann gleich überzeugende Leistungen, gilt die Debatte als unentschieden” (B.2.3.c). “In den Ausscheidungsrunden wird über die Qualifikation zur jeweils nächsten Runde im direkten Vergleich der Fraktionen entschieden. Ein Unentschieden ist hier nicht möglich, sollte kein Team nach Punkten oder danach bei einer einfachen Mehrheit der Juror*innen vorne liegen, müssen die Hauptjuror*innen sich zwingend für ein Team entscheiden” (C.2.2.c).
  • Begründung: Es muss ein Ersatz für den weggefallenen Präsident*innenentscheid gefunden werden. OPD ist ein Format, dessen Punktesystem es ermöglicht, qualitativ zwischen “ein bisschen überzeugt” und “stark überzeugt” zu unterscheiden. Im Falle von Gleichstand lässt sich aber argumentieren: Die Mehrheit der Jurierenden bildet eine Abstimmungssituation nach, wie sie auch in realen Parlamenten vorkommt; und Hauptjuror*innen sind aufgrund ihrer Erfahrung unter Umständen am besten in der Lage, ihre Abweichungen vom angenommenen Publikum zu reflektieren und zu einer akkuraten Bewertung zu kommen.

Mehr Freiheit für die Positionierung Fraktionsfreier Reden

  • Beschreibung der Änderung: Bislang mussten sich Fraktionsfreie explizit Regierung oder Opposition zuordnen und waren dabei an den „durch die Regierung gesetzten Rahmen (z.B. den Antrag)“ gebunden. Diese Einschränkung haben wir entfernt. Freie Redner*innen müssen zwar weiterhin die Streitfrage eindeutig beantworten (entweder positiv oder negativ), sind aber ansonsten in ihrer Argumentation völlig frei. Erlaubt sind somit auch Alternativanträge und alternative Charakterisierungen gegenüber der Regierung. Wer die Antwortrede hält, entscheidet sich danach, ob die Freie Rede den Antrag bejaht oder nicht.
  • Änderung im Regeltext: “Die Fraktionsfreien Reden sollen die Debatte – beispielsweise durch neue Argumente, Vertiefungen vorhandener Analysen, Einbringen neuer Perspektiven, sinnvolle Widerlegungen bereits genannter Argumente, Alternativen zum Antrag etc. – argumentativ nach vorne bringen”; “Fraktionsfreie Redner*innen dürfen eine eigene Position formulieren, die sich allerdings im durch die Regierung gesetzten Rahmen (z.B. den Antrag) bewegt für oder gegen die Streitfrage formulieren und überzeugen für diese eigene Position. Sie müssen dabei aber die Regierung (bei Antragsthemen also: den Antrag) entweder unterstützen oder nicht” (A.3.6.a-b). “Die Zwischenreden werden von den Redner*innen der entgegengesetzten Fraktion der Regierung gehalten, wenn sich die Freie Rede gegen den Antrag gestellt hat, und von der Opposition, wenn die Rede sich für den Antrag ausgesprochen hat” (A.4.2.b).
  • Begründung: Zu dieser Änderung haben uns drei Gründe bewogen: (1) Zuerst denken wir, dass die alte Regel potenziell überzeugende Reden und produktive Debattenbeiträge unterbunden hat. Wir können uns z. B. eine Debatte vorstellen, in der die Regierung einen handwerklich ungeschickten Antrag gestellt hat, der offenkundig nicht funktioniert. Nach der alten Regelung würde jeder Fraktionsfreie Redner, der sich auf die Seite der Regierung stellen möchte, den schlechten Antrag der Regierung erben. Mit der neuen Regelung könnte es stattdessen dann im Kontext dieser Debatte eine überzeugende Redeleistung sein, darzustellen, wie ein sinnvoller Vorschlag aussähe, mit dem man die Streitfrage doch bejaht (z. B. „Es sollen sehr wohl alle Drogen legalisiert werden, aber ganz anders, als es die Regierung vorschlug.“) (2) Zweitens entspricht eine Bindung an den Regierungsantrag nicht der Analogie der Offenen Parlamentarischen Debatte zu echten Parlamenten. Fraktionsfreie Abgeordnete sind gerade keiner Fraktionsdisziplin unterworfen und können frei zur Sache reden, d. h. auch mit der Regierung im Kern übereinstimmen und gleichzeitig den konkreten Gesetzentwurf schlecht finden. (3) Drittens und schließlich war die alte Regelung asymmetrisch. Sie band Fraktionsfreie Redner*innen an Antrag und Charakterisierung der Regierung, nicht aber an Gegencharakterisierung und Gegenantrag der Opposition. Dafür sehen wir keinen sportlichen Grund. Das Hauptargument, das für uns gegen diese Neuerung sprach, war die Befürchtung einer Inflation von Generalopposition auf Turnieren. Ob das eintritt, wird sich zeigen, aber wir gehen nicht davon aus. Vermutlich ist es in den meisten Debatten nicht die zielführendste Verwendung von 3,5 Minuten Redezeit, einen Alternativantrag zu entwickeln oder ausführlich zu erklären, wie doof man sowohl Regierung als auch Opposition findet. Zudem muss man sich immer noch eindeutig durch Bejahung oder Verneinung der Streitfrage positionieren.

Fraktionsfreie Redende haben mehr Optionen zu überzeugen. Dario Werner positioniert sich zur Streitfrage.
© Wortgefechte Potsdam 2023

Überarbeitung der Rede-Rollenbeschreibungen

  • Beschreibung der Änderung: Die Beschreibungen, welche Aufgaben welche Rede (Eröffnung, Ergänzung, Schluss) erfüllen muss (sowohl im Ablauf der Debatte, als auch bei den Strategiepunkten), wurden von uns moderat überarbeitet: (1) Bei Eröffnungsreden wird präzisiert, dass sie bereits Argumente für die eigene Seite einbringen und den eigenen Standpunkt (auch jenseits des Antrags) darstellen. (2.1) Bei Ergänzungsreden wird hinzugefügt, dass sie dazu beitragen, Argumentationslinien in den Gesamtkontext der Debatte einzuordnen (auch wenn die Abwägungen vor allem in der Schlussrede stattfinden); (2.2) ferner wird bei ihnen nicht mehr zwischen den Aufgaben der Regierung und der Opposition differenziert. (3) Außerdem wurden die beiden Stellen im Regelwerk (zum Ablauf der Debatte und zu den Strategiepunkten), in denen auf die Aufgaben der Reden eingegangen wird, in ihren Inhalten synchronisiert. (4) Bei alledem wird klargestellt, dass die Aufgaben der Rede kontextabhängig von der jeweiligen Debatte zu betrachten sind.
  • Änderung im Regeltext: “Die Eröffnungsrede der Regierung konkretisiert den Wortlaut der Streitfrage vorliegenden Frage üblicherweise durch einen Antrag. Bei praktischen Fragen bedeutet das, einen Antrag zu stellen. Die Eröffnungsrede der Regierung hat in das Thema inhaltlich einzuführen, sodass alles Notwendige geklärt ist, um die Debatte zu führen. Sie erläutert und argumentiert für den Standpunkt der Regierung. Diese Aufgaben gelten auch im Falle von antragsfreien Themen” (A.3.2); “Die Ergänzungsreden von Regierung und Opposition vertiefen die bereits vorgetragenen Argumente, verteidigen sie und fügen neue Argumente hinzu. Sie widerlegen die Argumente der Gegenseite und klären entstandene Probleme und Unklarheiten. Sie sorgen dafür, dass die Funktion verschiedener Argumentationslinien im Gesamtkontext der Debatte zunehmend klar wird” (A.3.5). “Bei „Strategie“ geht es um Besetzung und Erfüllung der jeweiligen Funktion im Team. Die Aufgaben der Redenden sind im Rahmen der Notwendigkeit zur Überzeugung des Publikums zu betrachten. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich üblicher- aber nicht notwendigerweise: Eröffnung: Inhaltliche Einführung in die Debatte und Antrag (Regierung); kritische Auseinandersetzung mit dem Antrag (Opposition); Erläuterung und Argumentation für den eigenen Standpunkt (Regierung); Auseinandersetzung mit der Position der Gegenseite und Aufbau eigener Position (Opposition). Ergänzung: Vertiefung und Verteidigung bereits vorgetragener Argumente; neue Argumente; Widerlegung der Argumente der Gegenseite; Aufklärung von Problemen und Unklarheiten; Klärung der Funktion verschiedener Argumentationslinien im Gesamtkontext der Debatte. Schlussrede: Abwägung der eigenen Argumente gegen die Argumente der Gegenseite; tiefere Erklärung eigener Argumente und Entkräftung der Argumente der Gegenseite; keine neuen Argumentationsschauplätze” (B.1.4.c).
  • Begründung: Es ist nicht wünschenswert, wenn an zwei unterschiedlichen Stellen des Regelwerks unterschiedliche Erwartungen an die Strategie der Reden formuliert werden; wir glauben, dass viele dieser unterschiedlichen Formulierungen entstanden sind, weil beide Regeln lange nicht mehr synchronisiert wurden. Wir haben einen Mittelweg gesucht, der einerseits die aktuell gängige Redepraxis und die Logik des Formats aufgreift, sowie Jurierenden und Redenden eine Hilfestellung bietet, andererseits aber genügend Freiheiten lässt, Reden eigenverantwortlich und kontextspezifisch zu gestalten (z.B. werden Abwägungen üblicherweise auf der Schlussrede gemacht – es könnte aber in einzelnen Debatten durchaus überzeugend sein, sie schon in der Ergänzungs- oder gar Eröffnungsrede zu liefern).

Klarstellung, wann Zwischenfragen unterbrochen werden dürfen

  • Beschreibung der Änderung: Zwischenfragen dürfen nur noch unterbrochen werden, wenn sie sich eindeutig wiederholen.
  • Änderung im Regeltext: “Fragen werden von dem bzw. der Fragenden stehend vom Platz aus angeboten.“ Nimmt der oder die Redende eine Frage an, wird diese auch vollständig vorgetragen; sie sollte nur unterbrochen werden, sobald sie eindeutig redundant wird” (A.4.3.d)
  • Begründung: Eine Zwischenfrage anzunehmen sollte dem gegnerischen Team die Möglichkeit geben, auch tatsächlich eine Frage zu stellen. Fragen frühzeitig zu unterbrechen ist nicht nur unhöflich und stört damit die Debatte, sondern beeinträchtigt auch die Interaktion zwischen den Teams.

 

Abweichung vom “Reitze-Break” in Ausnahmefällen

  • Beschreibung der Änderung: Bislang müssen alle Turniere den “Reitze-Break” anwenden, die mehr als sechs Räume haben und deren Rundenzahl ein Vielfaches von 3 + 2 Runden ist (z.B. Campus-Debatten mit 5 Runden). In den zwei übrigen Runden, in denen nicht mehr jedes Team jede Position reden kann, redet dann in der ersten Runde das mittlere Drittel des Teamtabs als Fraktion, in der dritten Runde das unterste Drittel. In Zukunft ist es Chefjurierenden freigestellt, auch in der letzten Runde das mittlere Drittel als Fraktion reden zu lassen, falls sie es für kompetitiv notwendig halten.
  • Änderung im Regeltext: “Für eine potenzielle 2. zusätzliche Runde gilt dasselbe Verfahren wie bei einer Zusatzrunde, wenn mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt: erstens, wenn die Anzahl der teilnehmenden Teams weniger als 6-fach so groß ist wie die Anzahl von Teams in etwaigen Ausscheidungsrunden; zweitens, wenn die Wettbewerbsleitung den Eindruck gewinnt, dass sich ein Team des mittleren Drittels bezüglich der Gesamtpunkte noch eine realistische Chance auf die Qualifikation für die Ausscheidungsrunden besitzt. Ansonsten gelten für die Setzung folgende Besonderheiten: Das bis dahin an Gesamtpunkten mittlere Drittel der Teams hält Fraktionsfreie Reden; das obere Drittel und das untere Drittel werden jeweils innerhalb ihres Drittels gegeneinander gelost. Ist die Zahl von Teams innerhalb eines Drittels nicht gerade, redet das punktniedrigste Team des oberen Drittels gegen das punkthöchste des unteren Drittels” (C.2.1.d)
  • Begründung: Die Idee hinter dem “Reitze-Break” (benannt nach seinem Erfinder) ist, dass das unterste Drittel nicht zweimal hintereinander als FFR reden muss, weil damit sowohl schwieriger ist sich zu verbessern (auf Campus-Debatten kriegt man nur für weniger als die Hälfte der Runden Feedback zur Teamleistung), als auch einfach frustrierend sein kann. Der “Reitze-Break” ist darum weiterhin Standard. Wenn aber z.B. nach der vierten Runde einer Campus-Debatte die oberen Teams so nah beieinander sind, dass die Teams, an der Grenze von oberen zum mittleren Drittel noch realistische Chancen auf den Break haben, kann sich die Chefjury entscheiden das mittlere Drittel noch einmal im Team reden zu lassen, um die kompetitive Fairness zu gewährleisten.

 

Änderung der Gesten der Jury, insbesondere beim “Umlegen der Glocke”

  • Beschreibung der Änderung: Das Verbot von Zwischenrufen für eine Minute wird künftig durch das Heben der Hand (bloße Hand oder Anheben des Handys / der Glocke) angezeigt. Regelverstöße können nicht mehr nur durch Klingeln, sondern auch durch Zuruf (z.B. “Schhhh!”) unterbunden werden. Generell wird im Regelwerk jetzt statt von “Hammer-” oder “Glockenschlag” allgemeiner von “Zeitzeichen” und “Klingeln” geschrieben.
  • Änderung im Regeltext: “Sie [Hauptjuror*innen] sind neben einer Uhr mit einer Glocke und einem Hammer oder solchen Utensilien ausgestattet, mit der sie vergleichbare akustische (Glockenklingeln/Hammerschlag) und optische (Heben von Hammer und Glocke, Umlegen der Glocke) Signale geben können. Hauptjuror*innen unterbinden Regelverstöße mit Glockenschlag und/oder mahnendem Zuruf.” (A.2.2.b). Das Wort “Glockenschlag” wurde auch an anderer Stelle durch “Klingeln” und der “Hammerschlag” durch “Zeitzeichen” ersetzt.
  • Begründung: Auch an dieser Stelle wird der gelebte Status quo festgeschrieben: Wir sehen zwar den parlamentarischen Charakter von Hammer und Glocke als Utensilien, müssen aber einer Realität ins Auge sehen, in der Jurierende eher ihr Handy benutzen und sich nicht jeder Verein wie die Streitkultur eine Kiste von Hämmern und Glocken anschafft. Insofern sollten in unseren Augen die Signale der Debatte unabhängig von den Utensilien zu geben sein – und da sich ein Handy schwer eindeutig sichtbar “umlegen” lässt, musste eine andere Gestik etabliert werden.

Klarstellung der Debattensimulation

  • Beschreibung der Änderung: Teilweise standen diese Regeln schon explizit oder implizit im Regelwerk, aber der Charakter der “Debattensimulation” wurde genauer definiert: Einerseits spielen wir in OPD-Debatten nicht die konkrete Regierung und Opposition, schlüpfen nicht schauspielerisch in die Rolle von Friedrich Merz oder Christian Stocker, wenn wir für die Regierung reden – sondern gehen von einem abstrakten Parlament aus. Andererseits nehmen wir abgesehen davon aber die konkreten politischen Rahmenbedingungen (je nach Debatte z.B. in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz) an. Einerseits halten wir Reden wie in einem Parlament, betteln nicht bei den Juroren um OPD-Punkte (sondern weisen sie höchstens auf Regelverstöße der Gegenseite hin) und machen keine schädlichen Meta-Bemerkungen à la “Deine konservativen Argumente wirken besonders unglaubwürdig, wenn man weiß, dass du dich privat in einer linken Studierendengruppe engagierst.” Andererseits können wir durchaus private, reale Erfahrungen und Geschichten einbringen oder uns gegenseitig duzen – zu dem Grad, dass wir auch jungen Abgeordneten zutrauen würden, so zu handeln.
  • Änderung im Regeltext: “Eine Debatte ist eine Simulation. Die Debattenteilnehmenden simulieren eine abstrakte, nicht näher definierte Regierung, Opposition und fraktionsfreie Abgeordnete in einem abstrakten Parlament, und sollten sich dabei aber nicht als die real existierende Regierung bzw. Opposition ausgeben oder mit diesen identifiziert werden. Auch wenn ein Thema aus der Perspektive eines Akteurs gestellt wird, soll dessen Rolle durch die Debattenteilnehmenden nicht simuliert werden”; “Es gelten ansonsten allerdings die realen politischen Rahmenbedingungen des Gebietes, in dem die Debatte spielt” (A.2.4.a-b). “Debattenexterne Zuschauer*innen sind Teil des Publikums. Fraktionsfreie Redner*innen sollen ebenfalls überzeugt werden und sind daher Teil des Publikums; sie können auch spezifisch in ihrer Rolle als Fraktionsfreie angesprochen werden. Juror*innen sollen ebenfalls überzeugt werden; da sie aber die Beurteilung der Debatte nur in Vertretung des restlichen Publikums übernehmen, werden sie nicht in ihrer Rolle als Jury, sondern wie normales Publikum adressiert. Dezidiert angesprochen werden sollten sie höchstens in ihrer Funktion als neutrales Präsidium” (A.2.3.b)
  • Begründung: Wir glauben, dass wir alle in 99% der Fälle als Redende ganz intuitiv das treffen, was die “Debattensimulation” ausmacht. Trotzdem erscheint es uns sinnvoll, dieses für das Format elementare Zusammenspiel von Gedankenspiel und Realität explizit festzuhalten.

 

Möglichkeit von Themen mit Zeit- und sonstigen Modifikationen

  • Beschreibung der Änderung: Die Möglichkeit für Geschichtsthemen oder Debatten mit anderen Annahmen (“Angenommen, es gäbe…”) werden explizit vom Regelwerk erlaubt.
  • Änderung im Regeltext: “Themen können aber auch eine Perspektive, aus der es heraus untersucht werden soll, sowie einen Zeitpunkt oder andere Zusatzannahmen definieren. Die argumentativen Grundannahmen der Debatte verändern sich gemäß diesen Spezifikationen.” (A.1.3.b)
  • Begründung: Bislang sah das Regelwerk als zusätzliche Option nur solche Debatten vor, in denen eine Perspektive vorgegeben ist (in BPS: “first-person-Debatten”). Wir haben hier nur den Status quo zementiert, dass es auch andere Thementypen gibt, bei denen die Standardannahmen (Debatte im Hier und Jetzt und aus allgemeiner Perspektive) geändert werden.

 

Möglichkeit von Turnieren mit Zugangsbeschränkungen

  • Beschreibung der Änderung: Die Möglichkeit für Turniere mit Zugangsbeschränkungen (z.B. Ersti-Turnier, lokales Freundschaftsturnier) wurde explizit aufgenommen.
  • Änderung im Regeltext: “An einem Wettbewerb dürfen Teams aus genau 3 Personen teilnehmen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) ist es in Rücksprache mit der Wettbewerbsleitung möglich, Teammitglieder im Laufe des Wettbewerbes zu ersetzen. Die Wettbewerbsleitung kann zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an den Wettbewerb definieren” (C.1.2.a)
  • Begründung: Das ist gelebter und nachvollziehbarer Status quo auf Turnieren.

 

Formalia:

Einführung von Fußnoten

  • Beschreibung der Änderung: Erläuterungen, Begründungen und Beispiele im Regeltext wurden konsequent in Fußnoten gesetzt und aus dem eigentlichen Fließtext genommen. Anschließend wurden ein paar als überflüssig erachtete Fußnoten gestrichen und andere hinzugefügt. Dabei wurden insbesondere Punkte aus dem OPD-FAQ-Dokument berücksichtigt. In einer Fußnote werden Vorschläge unterbreitet, in welchen Formulierungen verschiedene Thementypen gestellt werden können.
  • Begründung: Alte Hasen mögen sich erinnern: Früher gab es eine kommentierte und eine unkommentierte Fassung des OPD-Regelwerks. Dies wurde aufgegeben, weil es zu umständlich war, die Parallelfassung aufrechtzuerhalten. Mit den Fußnoten glauben wir, das Beste aus beiden Welten zu erhalten: Ein zentrales Dokument, bei dem sich der eigentliche Regeltext knapp und kompakt liest, gleichzeitig aber die Möglichkeit besteht, vertiefend (mit Beispielen und Begründungen) auf die Fälle einzugehen, die in der Realität immer wieder zu Fragen führen.

Neues Layout des Regelwerks

  • Beschreibung der Änderung: Die Schriftart des Regelwerks wurde auf eine Serifenschrift geändert (von Arial auf Georgia) und der Zeilenabstand geringfügig reduziert. Es gibt ein neues Titelblatt und eine neue Kopfzeile.
  • Begründung: Wir wollen erreichen, dass sich das Regelwerk modern und kompakt anfühlt, aber gleichzeitig einfach und schnell lesbar ist (wenn man zum Beispiel auf einem Turnier schnell die passende Regel sucht). Serifenschriften haben den Ruf, besser lesbar zu sein als serifenlose Schriften.

Neu-, Umformulierungen und Umsortierungen

  • Beschreibung der Änderung: Ein paar Regeln, insbesondere im Thementeil, wurden umformuliert oder an andere Stellen im Regelwerk kopiert.
  • Begründung: Wir versuchen immer wieder, die Lesbarkeit und Eindeutigkeit im Regelwerk zu erhöhen. Manche Regeln machten an anderer Stelle im Regelwerk thematisch mehr Sinn.

Neue Materialien

  • Beschreibung der Änderung: Alle Begleitmaterialien (z.B. Jurierbögen, Kurzregelwerk) wurden auf die neue Schriftart und die neuen Regeln (vor allem bezüglich Präsident*innen und Abzügen) angepasst. Der Präsidierbogen und das FAQ-Dokument wurden entfernt.
  • Begründung: Wir möchten OPD einheitlich als Version 15 repräsentieren und Unterschiede zwischen Materialien und Regelwerk vermeiden. Es gibt keine dezidierten Präsident*innen mehr und das FAQ-Dokument ist in den Fußnoten aufgegangen.

sb/aeh.

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2 Kommentare zu “OPD-Regelwerk Version 15 veröffentlicht”

  1. Robert (Freiburg) sagt:

    Vielen Dank für eure Arbeit! Ich finde die Änderungen gelungen. Nur zwei kleinere Anmerkungen: Erstens verstehe ich nicht, was ihr damit meint, dass das Ansehen des Formats der Offenen Parlamentarischen Debatte durch bestimmtes Debattenverhalten geschädigt werden könnte. Könntet ihr das vielleicht klarstellen? Und zweitens schreibt man Tim mit tz, also Reitze.

    1. Sven (Tübingen) sagt:

      Zu 1: Du beziehst dich auf die Sätze: „Ein kleiner/großer Abzug ist für Regelverstöße vorgesehen, die dem Format oder den anderen Debattenteilnehmenden einen kleinen/großen potenziellen Schaden zufügen.“ Wenn ich andere Teilnehmer beleidige oder die Anweisungen eines Präsidenten missachte (große Abzüge), dann schadet das nicht nur (potenziell) den betroffenen Personen, sondern auch (potenziell) dem Ansehen von Format und Debattiersport (z.B. gegenüber Erstis oder externem Publikum). Wenn eine Fraktionsfreie Rede „zum Spaß“ komplett am Thema vorbeiredet (großer Abzug), schadet das vielleicht keinem der Teams, aber immer noch dem Ansehen (hier: der Seriosität) des Formats. Analog im Fußball: Wer beim Torjubel sein Trikot auszieht, schadet nicht dem anderen Team, aber dem Ansehen des Sports und kassiert daher eine gelbe Karte. Wir wollten mit diesen Sätzen klarstellen, welche Idee hinter Abzügen steckt. Maßgeblich sind aber die konkret beschriebenen Anlässe, für die es Abzüge geben darf.

      Zu 2: Danke für den Hinweis, das geht auf meine Kappe – entweder ein Flüchtigkeitsfehler oder die Autokorrektur. Falls du das liest, Tim: Tut mir leid. Ich werde versuchen, es korrigieren zu lassen.

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