Münster gewinnt Freundschaftsturnier Aachen 2023

Datum: 25. Juni 2023
Redakteur:
Kategorie: Turniere

Am Wochenende des 24. und 25.06 fand in Aachen das NRW-Freundschaftsturnier statt. Das Finale konnte das Team Eiia & Uiu a.k.a. Flcts & Jls in Person von Felicitas Strauch und Julius Müller-Kassner aus dem Debattierclub Münster für sich entscheiden.

Das Gewinnerteam des Turniers: Felicitas Strauch und Julius Müller-Kassner. Foto: Hannah Bilgenroth

Das Thema des Finales lautete: „DHW den Einsatz von Lockspitzeln verbieten“, was die eröffnende Regierung am besten debattierte. Für die eröffnende Opposition redete Rheiner Zufall (Johannes Meiborg, Anton Hammer – Köln), auf der schließenden Regierungsbank befand sich das Team Münsteraner drucken – Aachener Printen (Florian Bücksteeg, Max Rottgardt – Münster) und die Lokalmatadoren DCAC Elternsprechtag (Hannah Arndt, Georg Wicke-Arndt – Aachen) redeten für die schließende Opposition. Juriert wurde das Finale von Marion Seiche als Hauptjurorin, sowie Anne Uder und Simon Lucas.

Für die Hauptorganisation des Turniers war aus dem Debattierclub Aachen Josef Hoppe verantwortlich, der gleichzeitig als Tabmaster fungierte. Bei dem freundschaftlichen Turnier, primär für Clubs aus Nordrhein-Westfalen, ging es vor allem um den Spaß und die geringe Hemmschwelle zu ersten Turniererfahrungen. Die Themen für das Turnier stellte die Chefjury aus Dennis Güldenmeister, Angélique Herrler und Marion Seiche.

 

Teambreak

  1. Eiia & Uiu a.k.a. Flcts & Jls – 11 Pkt., 622 Speaks
  2. Rheiner Zufall – 11 Pkt., 610 Speaks
  3. DCAC Elternsprechtag – 10 Pkt., 615 Speaks
  4. Münsteraner drucken Aachener Printen – 8 Pkt, 607 Speaks

EinzelrednerInnen Top 10 (Speaks im Durchschnitt):

  1. Felicitas Strauch (78)
  2. Johannes Meiborg (77,75)
  3. Julius Müller-Kassner (77,5)
  4. Hannah Arndt (77,25)
  5. Jan-Gunther Gosselke (77)
  6. Georg Wicke-Arndt (76,5)
  7. Max Rottgardt (76,25)
  8. Nils Kroell (76)
  9. Hannah Bilgenroth (76)
  10. Takeshi Himeno (75,75)

 

Die Themen des Turniers:

R1: Infotext: Es existieren verschiedene KI-Dienste, die als Chatbots (meistens in Form von Apps) soziale Beziehungen zu ihren Nutzer:innen simulieren. Dabei können verschiedene Arten sozialer Beziehungen simuliert werden: z.B. Partnerschaften, Freundschaften, Eltern-Kind-Beziehungen. Bisher beschränkten sich diese Dienste überwiegend auf textlich gebundenen Austausch, aufgrund des schnellen Fortschritts in der KI-Forschung und bereits geschehener Innovationen ist hier aber in den nächsten Jahren mit noch immersiveren Erlebnissen für Nutzer:innen zu rechnen. Ein Beispiel für einen solchen Fortschritt stellt der Chatbot “Caryn.ai” dar, der kürzlich von einer KI-Firma mit der amerikanische Influencerin Caryn Marjorie (ca. 2 Mio. Follower) entwickelt und veröffentlicht wurde. “Caryn.ai” wurde auf hunderten Stunden Audiomaterial von Caryns Stimme trainiert und an ihre Persönlichkeit angepasst. Nutzer:innen von “Caryn.ai” bekommen im Chat statt Textnachrichten Sprachnachrichten zugeschickt, die sich so anhören, als stammten sie tatsächlich von Caryn Marjorie. Der Chatbot wird beworben mit “Discover Caryn.ai – Your Virtual Girlfriend”. Die KI ist darauf programmiert einfühlsam und empathisch zu reagieren und soll eine persönliche Beziehung zum Nutzer simulieren. Sexuelle Inhalte sind dabei weitestgehend blockiert. Die Nutzungskosten betragen 1$ pro Minute. Innerhalb der ersten Woche generierte das Projekt 71.610$ Umsatz.

DHW KI-Dienste verbieten, die soziale Beziehungen mit ihren Nutzern simulieren.

R2: Infotext: Aktuell sind ca. zwei Prozent der Grundschulen in Deutschland sogenannte Montessori-Grundschulen. Unter Montessoripädagogik wird im Kontext dieser Debatte folgendes Schulkonzept verstanden:

Freiarbeit macht etwa die Hälfte der Unterrichtszeit aus. Bei der Freiarbeit können die Schüler:innen selbst entscheiden, womit sie sich beschäftigen. Dazu stehen ihnen diverse Materialien wie Bücher und Arbeitshefte, aber auch diverse Lernspiele wie z.B. Geometriesets, Buchstaben- und Wortbrettspiele zur Verfügung. Abgesehen von den individuellen Büchern und Arbeitsheften gibt es jeden Lerngegenstand nur einmal pro Klassenraum, was das gemeinsame Lernen fördern soll. Lehrer:innen stehen für Fragen bereit, nehmen aber sonst während der Freiarbeit eine eher passive Rolle ein.

Die andere Hälfte des Unterrichts besteht aus durch Lehrer:innen angeleitete Einheiten. Zudem sind die Klassen jahrgangsgemischt, das heißt, die Jahrgangsstufen 1-3 werden gemeinsam unterrichtet. Dazu besteht eine Klasse je zu einem Drittel aus Kindern der drei Jahrgangsstufen. Für einzelne Einheiten kann auch eine Jahrgangsstufe einzeln unterrichtet werden (ggf. mit der gleichen Jahrgangsstufe aus anderen Klassen gemeinsam). Die Jahrgangsstufe 4 wird aus der Zusammenführung mehrerer Jahrgangsstufen 3 gebildet und nicht mehr jahrgangsstufenübergreifend unterrichtet. Freiarbeit gibt es aber weiterhin. Während es in der Jahrgangsstufe 4 Noten gibt, werden in den Jahrgangsstufen 1-3 nur schriftliche Beurteilungen angefertigt. Im Kontext dieser Debatte wird festgesetzt, dass die Grundschulzeit sich deutschlandweit auf vier Jahre erstreckt.

DHW Montessoripädagogik als Standardmodell an Grundschulen einführen.

R3: Infotext: Ein gemeinnütziges Jahr bei Renteneintritt bedeutet im Kontext dieser Debatte, dass alle Menschen bei Eintritt in die Regelaltersrente bzw. Regelalterspension dieses Jahr absolvieren, unabhängig davon, ob sie zum regulären Zeitpunkt (Regelrentenalter) oder etwas früher oder später in die Altersrente eintreten. Ausgenommen sind berufs- oder erwerbsunfähige Personen und solche, die nachgewiesen aufgrund starker gesundheitlicher Einschränkungen vorzeitig in Rente gehen. Ein vor der Rente (z.B. nach dem Schulabschluss) absolviertes gemeinnütziges Jahr ersetzt das verpflichtende gemeinnützige Jahr bei Renteneintritt nicht.

DHW ein verpflichtendes gemeinnütziges Jahr bei Renteneintritt einführen

R4: DH bedauert die weitgehende Verbreitung von Home Office.

Finale: Factsheet: Als „Lockspitzel“ werden Personen (häufig verdeckte Ermittler:innen oder V-Personen) bezeichnet, die im Auftrag von staatlichen Behörden (z. B. Polizei/ Staatsanwaltschaft/ Geheimdiensten) Dritte zur Begehung einer Straftat verleiten sollen. Dadurch sollen Straftäter:innen auf frischer Tat ertappt und Beweise für ihre Verurteilung gesichert werden Lockspitzel werden gegen Einzeltäter:innen, aber auch gegen kriminelle Netzwerke eingesetzt.

Beispiele für den Einsatz sind:

  • Einen mutmaßlichen Dealer dazu auffordern, Drogen oder Waffen zu besorgen.
  • Aus einer Gruppe von Demonstrant:innen heraus zum Werfen von Steinen aufzurufen.

Nach geltender Rechtsprechung ist der Einsatz von Lockspitzeln in Deutschland grundsätzlich erlaubt, allerdings

  • Müssen die (potentiellen) Straftäter:innen bereits „tatgeneigt“ sein,
  • Muss die Straftat, zu der die (potentiellen) Straftäter:innen verleitet werden sollen, ähnlich sein zu der, für die bereits ein Verdacht vorliegt,
  • Dürfen Lockspitzel keinen Druck ausüben.

Es ist möglich – und in einigen Fällen vorgekommen – dass Lockspitzel wegen unzulässiger Anstiftung zu einer Straftat verurteilt werden.

DHW den Einsatz von Lockspitzeln verbieten.

 hb

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