DDM in Münster: Der Break ins Viertelfinale

Datum: 6. Juni 2015
Redakteur:
Kategorie: Turniere, ZEIT DEBATTE

Auf der Deutschsprachigen Debattiermeisterschaft (DDM) in Münster wurde der Break verkündet. Aus 51 Teams schafften es folgende acht in die K.O.-Phase des Turniers:

Streitkultur Ikaros (Lennart Lokstein, Konrad Gütschow und Nikos Bosse),
Berlin Trostpflastersteine (Pegah Maham, Stefan Torges und Julian Ohm),
Mainz The Good, the Bad and the Beauty (Christian Strunck, Sina Strupp und Nicolas Eberle),
Heidelberg Schönrederei (Peter Giertzuch, Julius Steen und Sabrina Effenberger),
Potsdam Bootsdam (Mathias Hamann, Robert Pietsch und Moritz Kirchner),
Göttingen Rubikonüberschreiter (Nicolas Friebe, Franziska Frese und Ruwen Fritsche),
Jena Bambule (Severin Weingarten, Jonathan Scholbach und Tina Rudolph),
Streitkultur Morpheus (Jan Ehlert, Felix Lennartz und Sabine Wilke).

Zusätzlich konnten sich diese zwölf Redner anderer Teams als Fraktionsfreie Redner qualifizieren:

1. Alexander Hiller
2. Sven Schuppener
3. Mark Etzel
4. Cornelius Lipp
5. Sebastian Schwab
6. Christian Zimpelmann
7. Christof Kebschull
8. Niclas Poitiers
9. Tobias Münch
10. Timo Reinders
11. Julian Vaterrodt
12. Fabian Bickel

Neben den Chefjuroren Florian Umscheid, Daniil Pakhomenko und Marion Seiche jurieren die folgenden Personen in den Finalrunden:

Markus Frei, Andrea Gau, Marc-André Schulz, Alexander Ropertz, Maiberg, Sven Hirschfeld, Elisa Schwarz, Leonardo Martinez, Felicia Höer, Jule Biefeld, Stefan Kegel, Iris Reuter, Lara Kulpok, Alexander Hans, Lukas Haffert, Philipp Stiel, Saskia Höfer, Nine Horn, Sarah Kempf, Tobias Kube, Gerrik Verhees, Allison Jones, Philip Schröder, Barbara Schunicht, Anna Mattes, Tom-Michael Hesse, Wiebke Nadler und Willy Witthaut.

Das waren die Themen der Vorrunden im Überblick:

Vorrunde 1: Sollen über tragbare Geräte (Handys, Tablets) für Jugendliche im Internet nur Informations- und Bildungsangebote verfügbar sein?

VR2: Factsheet: Die christlichen Kirchen kennen unter verschiedenen Namen Strafen, die bis zur Beendigung bzw. Wiedergutmachung eines Fehlverhaltens angewendet werden (sog. Beugestrafen). Diese können vom Ausschluss von einzelnen Sakramenten (Abendmahl, Beichte, Eheschließung, etc.) bis hin zum vollständigen Ausschluss aus der Kirche reichen.
Sollen die christlichen Kirchen Gemeindemitglieder Beugestrafen unterwerfen, wenn diese gegen die Aufnahme von Flüchtlingen demonstrieren?

VR3: Sollen die Aktien von Aktionären, die Stammaktien eines Unternehmens für einen längeren Zeitraum halten, ein höheres Stimmrecht haben?

VR4: Soll man einen Pakt mit dem Teufel eingehen?

VR5: Sollen Heimatstaaten von IS-Terrorkämpfern und –zuträgern diesen eine Amnestie für ihre Taten im Gegenzug für Infos über den IS und ihre öffentliche Abkehr vom IS anbieten?

VR6: Soll die griechische Regierung reiche griechische Bürger enteignen, um griechische Staatsschulden zu begleichen?

VR7: Sollen Entwicklungsländer Kirchen und andere religiöse Organisationen nur dann Schulen auf ihrem Staatsgebiet betreiben lassen, wenn diese Bildung von Missionierung trennen?

Für die Achte Minute berichten Anna Mattes und Jonas Huggins hier und bei Twitter unter dem Hashtag #DDMms.

Zur DDM 2015 gibt es auch einen Halbfinalbreak, einen Finalbreak und einen Siegerartikel und einen Siegerartikel für die Kategorie Deutsch als Fremdsprache (DaF).

hug/ama

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